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Wieviel Stützunterschriften für die Wahlkandidaten?

S
sr-Joschi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, bin im WV und nun stellt sich bei uns die Frage, wieviel Stützunterschriften die Wahlkandidaten im einzelnen benötigen?

Lt. §14 Abs.4 BetrVG ist es ja wie folgt: Jeder Wahlvorschlag der Arbeitnehmer muss von mindestens einem Zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, mindestens jedoch von drei Wahlberechtigten unterzeichnet sein; in Betrieben mit in der Regel bis zu zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern genügt die Unterzeichnung durch zwei Wahlberechtigte. In jedem Fall genügt die Unterzeichnung durch fünfzig wahlberechtigte Arbeitnehmer.

Was mich ein wenig verwirrt ist die Aussage in dem § mit der "Mindestens"/"Mindestens"-Regelung. Mindest drei oder mindesten 1/20 Stützunterschriften? Wir haben 183 wahlberechtigte MA incl. Kundendiensttechniker und Außendienstmitarbeiter. Wieviel Unterschriften benötigt man dann? 9 oder 10 pro Person, weil ja nach der Formel es 9,15 wären? Und warum nicht nur mindestens 3 Unterschriften? Und wie soll es da möglich sein für die MA "draußen" diese zeitgerecht mit Orginalunterschriften zusammenzutragen? Gibt es ein-eindeutige Aussagen zu dem Thema? Danke für die Hilfe.

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Community-Antworten (3)

P
Petrus

18.02.2010 um 09:57 Uhr

Mindest drei oder mindesten 1/20 Stützunterschriften?

Beide Bedingungen müssen erfüllt sein! Mindestens 3 und (in eurem Fall) mindestens 9,15. Praktisch heißt das: Mindestens die größere der beiden Zahlen.

9 oder 10 pro Person, weil ja nach der Formel es 9,15 wären?

Wenn es Dir gelingt, exakt 9,15 Unterschriften zu bringen, reicht das. Da das mit den 0,15 Unterschriften aber schwierig werden dürfte und "mindestens" heißt, dass es nicht weniger als 9,15 sein dürfen, müssen wohl 10 Leute unterschreiben.

E
Erwin

18.02.2010 um 10:18 Uhr

sr-Joschi

....die Wahlkandidaten im einzelnen ...

Nicht die Kandidazen im ienzelnen, sondern die Listen. Also jede Liste, egal wieviele Kandidaten darauf stehen. Kandidaten können auch selbst unterschreiben. Beispiel, in euerem Fall, eine Liste mit 10 Kandidaten, wenn alle Kandidaten dann selbst unterschreiben, was die Regel ist, würde es schon ausreichen.

Unbedingt Schulung belegen!

B
bubie

18.02.2010 um 15:39 Uhr

erwin, das mit den listen verwirrt.

wir bei uns haben das vereinfachte wahlverfahren. es gibt eine liste, in denen sich alle interessenten eintragen lassen, wenn sie ihre 2 stützunterschriften haben. diese liste wird dann ausgehangen und damit stehen diese kanditaen zur wahl.

es reicht doch nicht aus, wenn jeder für jeden unterschreibt, da man seine unterschrift nur einmal abgeben darf und bei 10 kandidaten geht das dann nicht auf..?

mfg bubie

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