Kündigung Wahlvorstand und BR - was muss der Arbeitgeber nachweisen?
Hallo
einem BR und Wahlvorstandsmitglied soll gekündigt bekommen! Folgendes der Kollege hat letztes Jahr eine Firmenreise (für BR) getätigt und dafür eine Reisekostenkosten Abrechnung ausgefült. Nun bezweifelt der AG das der Kollege wirklich über 8 Std unterwegs war und hat dem BR eine Ausserordentliche Kündigung vorgelegt!
Muss der AG das nicht beweisen das es Betrug war? Und rechtfertigt das eine Kündigung? Wenn hätte er einen Geld Vorteil von ganzen 6,- gehabt!
Gruss Christian
Community-Antworten (3)
21.03.2006 um 16:34 Uhr
Hi Chr, klar muss er das beweisen. Auch wenn er nur 6 Stunden Unterwegs geweisen wäre, rechtfertigt es nicht eine Kündigung!
grusss, leo
21.03.2006 um 16:37 Uhr
Hallo,
eine ausserordentliche kündigung ist innerhalb von 2 wochen nachdem der Vertragspartner von den Kündigungsgründen Kenntnis erlangt hat,auszusprechen.
das ist doch hier nicht der Fall,oder ist die abrechnung erst jetzt erfolgt. Ansonsten ist doch diese Kündigung nur ein Vorwand um ein BR loszuwerden.
21.03.2006 um 16:39 Uhr
Selbstverständlich muss der AG den Vorsatz beweisen.
Wenn er das kann, ist die Schadenshöhe unerheblich, auch eine geklaute Büroklammer kann ein Vertrauensbruch sein, der zur ausserordentlichen Kündigung führen kann,
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