Verringerung der Anzahl von BR-Mitgleder - darf das der Wahlvorstand von sich aus?
Hallo,unser Unternehmen besteht zur Zeit aus über 100 Ma.der Wahlvorstand will nach einer mündlichen Abstimmung aber nur 5 Betriebsratmitglieder wählen lassen. Ist das erlaubt? PS.Mitarbeiterzahl seit 3 Jahren immer über 100 Wahlberechtigte, Zukunft ungewiss.
Community-Antworten (4)
21.03.2006 um 13:58 Uhr
...ist eigentliche sonnenklar: Ab 101 Mitarbeiter sind 7 BR-Mitglieder zu wählen. sollte der Wahlvorstand davon abweichen, ist das illegal!
21.03.2006 um 14:07 Uhr
Hallo tiali, der WV muß nach pflichtgemäßen Ermessen die Zahl der Arbeitnehmer ermitteln, dazu gehört auch eine Vorausschau auf die zu erwartende Entwicklung der AN-Zahl. Daraus ergibt sich die Größe des BR`s. Wenn die Zahl über 100 liegt sind 7 BR-Mitglieder zu wählen.
21.03.2006 um 16:15 Uhr
"...dazu gehört auch eine Vorausschau auf die zu erwartende Entwicklung der AN-Zahl."
Wobei die Prognose gesichert sein muss, z.B. durch Stellenplan, Stellenausschreibungen, Auskunft durch den AG.
21.03.2006 um 21:55 Uhr
Also, ich will ja hier nicht zu illegaler Vorgehensweise raten, aber wenn der WV begründeter Weise eine Prognose erstellt (höchstens 100 AN) und sich diese als falsch erweist, so ändert das dann nichts mehr an einer (zu klein) beschlossenen BR-Größe.
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