Freistellung von BR-Mitgliedern - wie muss die ablaufen
Hallo in die Runde, folgendes Problem: Ich habe gelesen, das freigestellte Betriebsräte ihre Freistellung nur bis zum Ende der laufenden Amtszeit wahrnehmen dürfen auch wenn sie wieder in den BR gewählt wurden.
Ist die so richtig und was passiert wenn die bisher freigestellten BR Ihre Freistellung einfach in Anspruch nehmen ohne den Weg über die Beratung mit dem Arbeitgeber und einer geheimen Wahl im neuen BR abzuwarten.
Was haben wir als BR und speziell die freigestellten zu erwarten wenn dies so abläuft????
Gruss und Danke
Baehr6
Community-Antworten (2)
21.03.2006 um 13:15 Uhr
Hallo Baehr6, tatsächlich endet die Freistellung am Ende der Amtszeit des BR`s. Es muß nach § 38 BetrVG in geheimer Wahl ein Freigestellter nach Beratung mit dem AG gewählt werden. Es können auch die ehemaligen Freigestellten gewählt werden. Ohne diese Wahl dürfen die ehemaligen Freigestellten das Amt nicht ausüben. Sie riskieren arbeitsrechtliche Maßnahmen durch den AG.
21.03.2006 um 14:36 Uhr
Das von Pit47 ist richtig. Die Freistellung wird von dem neugewählten BR aus dem Gremium gewählt.
Gruß Marion
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