Wechsel des BRV - was ist mit der Einarbeitung?
hallo alle zusammen, wie seht ihr das: Wechsel des freigestellen BRV durch die Neuwahl. Muss/kann/soll der scheidende BRV den neugewählten BRV einarbeiten, einweisen, oder wie man das auch nennen will. Beide sind langjährige Betriebsratsmitglieder, und können sich überhaupt nicht riechen! Würde mich freuen, eure Meinung darüber zu hören. Danke Mona-Lisa
Community-Antworten (1)
21.03.2006 um 13:10 Uhr
Hallo Mona-Lisa, der alte BRV hat die Amtsgeschäfte an den neuen BRV zu übergeben. Es sollte sachlich und fair geschehen. Differenzen kann man dann in den Sitzungen diskutieren.
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