hallo alle zusammen,
wie seht ihr das: Wechsel des freigestellen BRV durch die Neuwahl. Muss/kann/soll der scheidende BRV den neugewählten BRV einarbeiten, einweisen, oder wie man das auch nennen will. Beide sind langjährige Betriebsratsmitglieder, und können sich überhaupt nicht riechen!
Würde mich freuen, eure Meinung darüber zu hören.
Danke Mona-Lisa