W.A.F. LogoSeminare

Mehrarbeit - was wenn die nicht beim BR beantragt wurde?

B
Bentley
Jan 2018 bearbeitet

Welche Folgen kann es für den Arbeitnehmer haben, wenn die Mehrarbeit nicht beim BR beantragt wurde?

3.10303

Community-Antworten (3)

P
pit47

21.03.2006 um 08:45 Uhr

Hallo Bentley, es hat keine Folgen für den AN.

S
Sonne

22.03.2006 um 00:24 Uhr

Hallo piet47

wie sieht es denn dann mit der vergütung von mehrarbeitszuschlägen aus, haben die AN dann rechtsanspruch drauf?

BH
Barbara H.

23.03.2006 um 12:56 Uhr

Hallo Bentley,

der AN kann die Leistung der angeordneten Mehrarbeit ablehnen, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen, da rechtswidrig vom AG angeordnet. ( erzwingbares Mitbestimmungsrecht)

Ihre Antwort