Erstellt am 21.03.2006 um 07:45 Uhr von pit47
Hallo Bentley,
es hat keine Folgen für den AN.
Erstellt am 21.03.2006 um 23:24 Uhr von sonne
Hallo piet47
wie sieht es denn dann mit der vergütung von mehrarbeitszuschlägen aus,
haben die AN dann rechtsanspruch drauf?
Erstellt am 23.03.2006 um 11:56 Uhr von Barbara H.
Hallo Bentley,
der AN kann die Leistung der angeordneten Mehrarbeit ablehnen, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen, da rechtswidrig vom AG angeordnet.
( erzwingbares Mitbestimmungsrecht)