Mehrarbeit - was wenn die nicht beim BR beantragt wurde?
Welche Folgen kann es für den Arbeitnehmer haben, wenn die Mehrarbeit nicht beim BR beantragt wurde?
Community-Antworten (3)
21.03.2006 um 08:45 Uhr
Hallo Bentley, es hat keine Folgen für den AN.
22.03.2006 um 00:24 Uhr
Hallo piet47
wie sieht es denn dann mit der vergütung von mehrarbeitszuschlägen aus, haben die AN dann rechtsanspruch drauf?
23.03.2006 um 12:56 Uhr
Hallo Bentley,
der AN kann die Leistung der angeordneten Mehrarbeit ablehnen, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen, da rechtswidrig vom AG angeordnet. ( erzwingbares Mitbestimmungsrecht)
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