Ersatzmitglied - was heist das?
Hallo zusammen, ich wurde bei der BR Wahl zu Ersatzmitglied ( 1 ) gewählt. Was heist das nun für mich ???
Bin ich Ordentliches Mitglied ? Darf ich mich weiterbilden ? Habe ich Kündigungsschutz ?
Community-Antworten (7)
20.03.2006 um 15:40 Uhr
- nein du bist momentan kein Mitglied, weil nicht gewählt
- als NICHT-Mitglied eben NICHT.
- Nein, dir steht derzeit nur der Kündigungsschutz als Kandidat zu
Sobald ein BR-Mitglied zurücktritt, kannst du reguläres BR-Mitglied mit allen Rechten/Pflichten/Kündigungsschutz werden.
Sobald du wen auf einer einzelnen Sitzung vertrittst, kannst du auch in den Status des BR-Mitgliedes kommen. Ob du nach dieser ersten Sitzung auch ein "vollwertiges" Mitglied mit allen Rechten/Pflichten und BR-Kündigungsschutz bist, ist mir nicht so ganz klar.
Wer weiß da eigentlich genaueres?
20.03.2006 um 15:44 Uhr
Hallo, ich war bei den Letzten 4 Jahren auch 2 dann erstes Ersatzmitglied. Ich wurde auf Schulungen ( IPAA ) gesendet und habe auch an Tagungen teilgenommen obwohl alle Mitglieder da waren !??
20.03.2006 um 15:49 Uhr
Hallo Rudilalala, ein Ersatzmitglied ist ein nichtgewählter Wahlbewerber, der im Falle einer Verhinderung eines gewählten BRMtgl, diesen vertritt, also kein ordentliches Mitglied des BR`s. In den ersten 6 Monaten hat der Wahlbewerber Kündigungsschutz und danach tritt der volle Kündigungsschutz von einem Jahr in Kraft, wenn er ein BRMtgl vertritt. Dieser Kündigungsschutz beginnt schon bei der Vorbereitung des Vertreters auf die BR-Sitzung. Schulungen kann ein Ersatzmitglied erhalten, welches sehr häufig verhinderte Mitglieder vertritt.
20.03.2006 um 15:50 Uhr
hallo Rudilalala zu Punkt 1: nein, du bist kein ordentliches BR-Mitglied, sondern erster Ersatz. (das kann sich aber schlagartig ändern, wenn ein ordentliches Mitglied aus irgendwelchen Gründen nicht mehr zur Verfügung steht) zu Punkt 2: stell bei deinem Vorsitzenden den Antrag zu einer für dich wichtigen Schulung. Er kann das abklären, ob du gehen kannst. zu Punkt 3: im Moment hast du ganz klar den 1/2 jährigen Kündigungsschutz, der dir von den BR - Wahlen zusteht. Sobald du zu einer Sitzung als Ersatz erscheinen sollst, beginnt der 1-jährige Schutz, der bei jeder Sitzung, zu der du als Ersatz gerufen wirst, von vorne anfängt. Viel Glück, Mona-Lisa
20.03.2006 um 15:55 Uhr
Grundsätzlich gebe ich meinen Vorrednern weitgehend recht.
Mit der Bewerbung um eine Schulung würde ich allerdings nochmal warten, bis zum einen die regulären BR-Mitglieder ihre Schulung gemacht haben und zum anderen der Bedarf für Dich als 1. Nachrücker belegbar ist.
Es gibt übrigens auch Seminaranbieter, die Inhouse-Schulungen oder geschlossene Seminare anbieten. Wenn so etwas zu einem Pauschalpreis gemacht wird, ist es für den AG (mal abgesehen von der Arbeitsbefreiung) meist nicht mehr so problematisch, auch Nachrücker zu diesen Seminaren gehen zu lassen, ohne dass für diese ein formeller Anspruch besteht.
Gruesse w-j-l
20.03.2006 um 16:01 Uhr
Hallo zusammen, danke für Eure Antworten.
Ich war ja schon mal 2 dann 1 Ersatz. Also habe ich den Kündigungsschutz ( habe jede Sitzung mitgemacht bei 15 BR fällt schnell mal einer aus ).
Auf welcher Basis die Schulung geht weiss ich nicht aber ; Neu im BR aus dem IPAA Katalog habe ich gemacht.
Ich bin auch schon zu einer Sitzung des neuen BR eingeladen. D.h. dann wieder ein Jahr Kündigungsfrist.
Ok, dann nochmal vielen Dank
20.03.2006 um 16:05 Uhr
Hi, Rudilalala, keine Kündigungsfrist, sondern Kündigungsschutz! Das ist ein großer Unterschied! Mona-Lisa
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