Kündigungsschutz für BR Bewerber und BR Mitglieder - wie ist der geregelt?
Hallo,
heute eine Frage zu Kündigungsschutz für BR Bewerber und BR Mitglieder. Nach unserer Information sind BR Kandidaten (wenn sie auf der Kandidatenliste standen) für ein halbes Jahr vor Kündigung geschützt. Wie sieht es mit dem Wahlvorstand aus und nicht wieder oder ausscheidenden BR Mitgliedern , ein Jahr ?
Schon mal wieder vielen Dank im voraus Gruss Thomas
Community-Antworten (2)
20.03.2006 um 18:13 Uhr
Hi Voltelen, Nach § 15 Abs.3 KSchG ist die ordentliche Kündigung eines Mitglieds des Wahlvorstands vom Zeitpunkt seiner Bestellung an bis zur Bekanngabe des Wahlergebnisses und von diesem Zeitpunkt an gerechnet für weitere sechs Monate grundsätzlich nicht zulässig.
gruss, leo
20.03.2006 um 19:12 Uhr
nicht wiedergewählte oder ausscheidende BR-Mitglieder haben gem. § 15 KSchG 1 Jahr Kündigungsschutz.
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