Erstellt am 20.03.2006 um 12:39 Uhr von einfachIch
siehe VW-BR
du muss dich mit brasilianerinnen vergnügen.
du muss dich auf firmenkosten bes...
...und irgendwann kommt der staatsanwalt
Erstellt am 20.03.2006 um 13:08 Uhr von Benno_BRB
Moins!
nana einfachIch. "Lustich ist das Zigeunerleben fariafaria Ho!"
Aber mal im Ernst. Diese Frage hat wirklich eine gute Antwort verdient. Ich weiss nicht, ob ich da der Richtige bin, aber ich mach mal einen Anfang.
1. Es kommt darauf an, wie der BRV diesen Aufsichtsratsposten bekommen hat. Allen Unkenrufen zum trotz: Ist es Kungelei seitens der GF kann es sich Nachteilig auf die BR-Arbeit auswirken (Vorteilnahme im Amt...)
2. Der Aufsichtsrat hat normalerweise als zweite "Person" Informationen über Absichten und Planungen das Unternhemen betreffend.
Kan daher 3. unter gegebenen Umständen frühzeitig auf Eventualtitäten vorbereitet sein bzw. hat möglicherweise genug Zeit sich in Lehrgängen oder änlichem auf die Umstellungen und Erfordernisse einzustellen.
Dies alles für das Wohl des Betriebes und der Angestellten
(Dr.) (|-)) Benno
Erstellt am 20.03.2006 um 14:27 Uhr von schü
Ein Aufsichtsrat besteht zu gleichen Teilen aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern. In der Regel handelt es sich auf Arbeitnehmerseite um Betriebsratsmitglieder bis auf einen Leitenden Angestellten.
schü
Erstellt am 21.03.2006 um 18:20 Uhr von Robin
Danke
für die schnellen Antworten!
Ist sehr aufschlussreich!!!!!1
Gruß
Robin
Erstellt am 21.03.2006 um 18:28 Uhr von Kölner
Zudem hat die Gewerkschaft natürlich einen Vorteil von der Tätigkeit eines Aufsichtsrates in finanzieller Hinsicht.
Erstellt am 21.03.2006 um 18:32 Uhr von Robin
Hallo Kölner!
"einen Vorteil" ? in welcher Richtung?
Danke für ne Antwort!
Robin
Erstellt am 21.03.2006 um 18:48 Uhr von Kölner
Sie, die Gewerkschaft, bekommen einen Teil des Sitzungsgeldes!