Formulare für Wahlvorschlag und Stützunterschriften - kann der Wahlvorstand auch formlose Wahlvorschläge akzeptieren?
Wir haben im Mai Betriebsratswahlen. Bei uns werden die Formulare für die Wahlvorschläge und für die Stützunterschriften durch den Wahlvorstand ab dem Aushang des Wahlausschreibens ausgegeben. Müssen diese Formulare für alle Kandidaten oder Listenvertreter identisch sein? Können wir als WV auch Formulare annehmen und akzeptieren, welche nicht mit den angegebenen Formularen identisch sind? Ist es zulässig, dass bereits Stützunterschrift auf eigenen Formularen gesammelt werden, ohne dass diese durch den WV ausgeändigt wurden?
Community-Antworten (4)
20.03.2006 um 11:40 Uhr
Für die Aufstellung und Bearbeitung von Wahlvorschlägen gelten die Formvorschriften von BetrVG und WO. Wenn die erfüllt werden, dann muss der WV die angenommenen Listen bzw. Vorschläge als gültig erklären, egal auf welchem "Formular" sie erstellt wurden.
20.03.2006 um 13:05 Uhr
der wv muss alle vorschlagslisten annehmen (auch alle anderen als die von ihm ausgegebenen) wenn sie den vorgaben der wo entsprechen. ja, es können auch schon listen "herumgereicht" werden, bevor der wahlerlass überhaupt ausgehängt ist.
20.03.2006 um 13:52 Uhr
Moins!
Moooment?!
Der WV muss m.E. ALLE Wahlvorschläge annehmen! Hernach auf Gültigkeit prüfen, genauso wie's w-j-l und einfachIch schon sagten und dann gehts weiter nach WO und BetrVG und da steht nichts drin von lila Streifen oder gelben Punkten!?
(Dr.) (|-)) Benno
20.03.2006 um 13:54 Uhr
Hat jemand auf diese Frage hin etwas anderes behauptet Benno_BRB?
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