Wahl des BR-Vorsitzenden und des Stellvertreters - welche gesetzlichen Vorschriften gibt es dazu?
Hallo Unser neuer Betriebsrat setzt sich aus mehreren Listen zusammen,wobei eine davon die absolute Mehrheit hat.Gibt es gesetzliche Grundlagen wobei Vorsitzender und Stellvertreter in einem Wahlgang gewählt werden? Dadurch würde bei uns die Möglichkeit bestehen den Stellvertreter zu stellen,da die stärkste Liste keine zwei drittel Mehrheit hat. Gruß Skyfox
Community-Antworten (1)
19.03.2006 um 10:41 Uhr
der BRV wird gewählt. Da kann jeder kandidieren. Da ist nichts präjudiziert durch die BR-Wahl.
Aber man muss natürlich eine Mehrheit bekommen, und das gilt sowohl für Vorsitzende/n wie für Stellvertreter/in
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