W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Stützunterschriften Personenwahl

M
MrsNorris
Apr 2018 bearbeitet

Bei uns im Betrieb mit ca. 80 Mitarbeitern soll eine findet demnächst eine BR Wahl statt. Der Wahlvorstand hat eine Liste ausgehängt in die sich Kandidaten für die Wahl eintragen können. Es gibt im Moment nur eine Liste. Auf dem gleichen Blatt sollen Stützunterschriften gesammelt werden (ich glaube 5 werden benötigt). Nun is es so, dass ein Kollege sich als Kandidat eingetragen hat und bereits 6 andere Kollegen Stützunterschriften fur ihn geleistet haben. Was ist mit den anderen Kandidaten, die sich noch eintragen wollen? Gelten die Stützunterschriften auch für sie? Oder ist diese eine liste nun abgeschlossen und die anderen auf eine neue liste kommen und es gibt listenwahl? Im Netz habe ich leider nichts passendes gefunden, unser Wahlvorstand ist leider etwas inkompetent ... Danke für Eure Hilfe!

1.038010

Community-Antworten (10)

P
Pjöööng

09.03.2018 um 13:57 Uhr

Wählt Ihr denn nach dem vereinfachten Wahlverfahren oder nach dem normalen?

Die Stützunterschriften gelten immer für die ganze Liste. Aus diesem Grunde dürfen sie auch erst gesammelt werden wenn die Liste abgeschlossen ist.

Dieses "Listen zum Eintragen aushängen" iust in der Regel eine dumme Idee.

C
celestro

09.03.2018 um 14:02 Uhr

"Dieses "Listen zum Eintragen aushängen" iust in der Regel eine dumme Idee."

Wird aber oftmals praktiziert in Betrieben, wo "alle" Mehrheitswahl wollen.

P
Pjöööng

09.03.2018 um 14:03 Uhr

... wenn Du meinst ...

N
nicoline

09.03.2018 um 14:05 Uhr

wenn die Liste abgeschlossen ist. Ich würde es ja nennen: wenn die Kandidatenaufstellung beendet ist oder gibt es irgendwo Listen mit Schlössern und wo bekommt man dann den Schlüssel zum Abschließen? ;-)))))

P
Pjöööng

09.03.2018 um 14:33 Uhr

Nicoline, so sehr ich Deine Treffsicherheit in Deutsch auch schätze, habe ich aber jetzt eine Frage: Kennst Duden Duden?

https://www.duden.de/rechtschreibung/abschlieszen

" (einen Raum o. Ä.) mit einem Schlüssel [ver]sperren, zuschließen (landschaftlich) wegschließen, verschließen von etwas, jemandem absondern, trennen einen Abschluss von etwas bilden beenden, zum Abschluss bringen, zu Ende führen mit etwas enden, aufhören, seinen Abschluss finden mit jemandem, etwas zu einem Ende kommen, die Beziehungen zu jemandem, etwas abbrechen (durch Vertrag o. Ä.) vereinbaren"

M
MrsNorris

09.03.2018 um 14:35 Uhr

Vielen Dank für Eure Hilfe! Es wird nach dem normalen Verfahren gewählt. Also darf sich in die Liste keiner mehr eintragen? Und kommt es nun zu einer Listenwahl (es gibt noch weitere Kandidaten)? Sorry für die vielen Fragen... Aushängen der Liste ist anscheinend in der Tat dumm, da viele Kollegen nun total verunsichert sind.

M
MrsNorris

09.03.2018 um 15:10 Uhr

Vielen Dank für die schnellen Antworten! Es wird nach dem normalen Verfahren gewählt. Auf die Liste mit den Stützunterschriften darf sich keiner mehr eintragen, richtig? Bedeutet das, dass nun auf jeden Fall eine Listenwahl stattfindet? (Es gibt noch weitere Kandidaten) . Sorry für die vielen Fragen... Das Aushängen der Liste war in der Tat dumm, weil viele Kollegen nun verunsichert sind. Wie ist da das übliche Vorgehen?

N
nicoline

09.03.2018 um 15:10 Uhr

Pjöööng, ich kenne den Duden, hab ja auch nur gesagt, wie ich es nennen würde. ;-)))))

P
Pjöööng

09.03.2018 um 15:20 Uhr

MrsNorris, was bei Euch aus dem angerichteten Chaos wird, weiß keiner. Vielleicht tragen sich doch noch mehr ein, der WV akzeptiert dann die eine Liste, es wird gewählt und die Welt ist schön. Wer weiß?

Richtig ist, dass sich Wahlberechtigte aufmachen um Listen aufzustellen, mit Kandidaten reden, eine Liste erstellen und für diese dann die Unterschriften sammeln.

nicoline,

ich denke unter diesen Umständen werde ich dieses, unsere Diskussion hier abschli... beenden, auf den Hof stellen oder aber vielleicht auch nur unterbrechen. Ich wünsche Dir jedenfalls ein schönes Wochenende wie auch immer in Deiner Ecke Deutschlands das Wetter ist.

T
tomtom199

09.03.2018 um 15:30 Uhr

Vielleicht können sich die weiteren Kandidaten ja entschließen eine eigene Liste zu machen? Es ist auch möglich, das Kandidaten die auf der vorhandenen Liste stehen auch auf der neuen stehen könne. Das hat der WV nach Ende der Einreichungsfrist zu prüfen. Wenn es so ist, dann muss der Kandidat sich erklären (innerhalb 3 Arbeitstagen), welche Kandidatur er aufrechterhalten will. Er wird dann von der anderen Liste gestrichen. Erklärt er sich nicht, wird er von beiden Listen gestrichen (§6 Abs.7 WO)

Ihre Antwort