Erstellt am 18.03.2006 um 12:46 Uhr von Kölner
Ich würde sagen...
...mal eben rechnen...
...hmmmm...
...also ich meine dann...
...moment noch...
...ja, ich habe es!
§ 37 BetrVG gibt Auskunft! Juhu!
Zu der Erlaubnis noch ist ja auch noch was zu sagen...
...einen Augenblick...
...ich suche...
...kurz warten...
...jep, auch hier gilt: § 37 BetrVG! Jipiiie!
Die Frage ist nur:
Wieviele Wochenstunden arbeitet der Kollege und wie ist sein Gewissen beschaffen?
Ergänzungsfrage: Wie lernt man Gesetze?
Erstellt am 18.03.2006 um 13:38 Uhr von hasi
Der Kollege arbeitet 7,5 Stunden in der Woche. Er ist sehr motiviert in Sachen Betriebsarbeit. Über sein Gewissen kann ich nichts sagen aber er liest lieber in Büchern als zu arbeiten. Und wir haben auch viele Personalakten die man lesen kann.
Erstellt am 18.03.2006 um 14:11 Uhr von Kölner
Er hat einen Job im Rahmen des TzBfG in Höhe von 7,5 Stunden?
Naja...dann wird das wohl so sein, dass er sich komplett für die BR-Arbeit freistellen wird.
Aber was um alles in der Welt hat ein BR in den Personalakten zu suchen/zu lesen? Euch würde ich gehörig auf die Finger hauen!
Erstellt am 18.03.2006 um 16:11 Uhr von w-j-l
@Kölner,
der BR erhält im Rahmen von personellen Maßnahmen recht viele Unterlagen über die AN. Ich denke mal, dass diese PA gemeint sind.
Im Grundsatz muss ich Dir aber recht geben. Diese Unterlagen ohne Anlass einfach mal zu lesen, halte ich auch für fragwürdig. Das ist genau das, was wir mit unserer Betriebsvereinbarung über die eletronische PA-Führung den Personalsachbearbeitern abgewöhnen wollen.
Erstellt am 18.03.2006 um 18:45 Uhr von Kölner
@w-j-l
Da bin ich aber wirklich froh, dass mir "nur" die Bewerbungsunterlagen als PA verkauft wurden und das nicht wirklich so ist... ;-)
Arbeitet "hasi" denn bei Dir?
Ist "hasi vielleicht Dein alterego?
Oder ist "hasi" gar Deine häusliche Genossin, die in den letzten Tagen Dein Wüten in diesem Forum mit ihrem späten Bettgang ein ums andere verhinderte (ich sach nur Antwort 17916)?
@hasi
Aus pädagogischen Gründen, würde ich eine Erklärung zu meiner Frage von 14:11 sehr schätzen. Magst Du Dich und die PA erklären? Biiiittte!
Erstellt am 18.03.2006 um 20:22 Uhr von hasi
Soory habe mich vertippt. Der Kollege arbeitet natürlich 7,5 Stunden am Tag. Bei uns in den PA steht zum Beispiel: übertarifliche Zahlungen die ein paar Mitarbeiter bekommen ect. Dieser Kollege hat starkes Intresse dieses zu lesen. Deshalb meine Frage ob er zu jeder Zeit in das Betriebsratsbüro kann und sich weiter bilden kann mit "Betriebsratsbücher" Hoffe ich hab mich jetzt besser ausgedrückt. :-)
Erstellt am 18.03.2006 um 20:47 Uhr von w-j-l
Nicht verwandt und nicht verschwägert.
Aber scheinbar habe ich richtig getippt.
Bei uns sammeln sich in dieser Art von PA im Laufe eines Arbeitslebens
- Einstellungsunterlagen (Bewerbungen sammeln wir nicht)
- Tätigkeitsbewertungen
- Zulagen
- Beschwerden
- Beratungs-/Gesprächsprotokolle
- .....
aber das alles wird immer nur anlassbezogen eingesehen. Ist beim BRV verschlossen und damit dem beliebigen Zugriff von BR-Mitgliedern entzogen.
Gruesse
w-j-l