Betriebsratssitzung außerhalb der Arbeitszeit - welche Regelungen gibt es für die Arbeitsbefreiung?
Hallo zusammen, ich habe erfolgreich als Neuling bei unserer BR-Wahl kandidiert, in einem Unternehmen mit mehr als 800 Mitarbeitern. Ich arbeite in Wechselschicht. BR-Sitzungen sind morgens von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr. Wie lange muss ich tags zuvor tatsächlich arbeiten, wenn meine Arbeitszeit bis 24.00 geht? Um 16.00 Uhr würde meine nächste Schicht beginnen. Gibt es verbindliche Regelungen über die Ruhezeiten und Arbeitsbefreiung?
Community-Antworten (1)
28.03.2006 um 15:01 Uhr
Grundsätzlich ist die Ruhezeit im § 5 Arbeitszeitgesetz geregelt und entspricht 11 Stunden mind. ! Ausnahmen im Krankenhaus u. sonstige. Bitte nachlesen...
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