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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsversammlung - Rederecht zum Vorstellen einer Liste ?

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Dandelion
Nov 2016 bearbeitet

Liebes Auditorium! In kleinen Häppchen....

Habe neue Liste gegründet. Habe schriftlich Antrag bei BR auf Redezeit (5 min) zur Vorstellung meiner Liste auf der nächsten BV gestellt. Wurde telefonisch von BR-Vorsitzenden mit "ist bei uns nicht üblich, wir wollen da auch keine Wahlveranstaltung haben" verweigert. "Sie können ja unter "Sonstiges" reden. "

Frage

"Wahlwerbungsverbot" beschränkt sich m.E. auf politische Parteien. Die Redefreiheit des Arbeitnehmers wurde nach Betriebsverfassungsgesetz WEIT gefasst (zum Glück). Hätte ich Anspruch auf einen Tagesordnungspunkt gehabt?

Darf sich eine neue LISTE zur Betriebsratswahl überhaupt auf der BV vorstellen? Anmerkung: Ein anderes Forum müsste erst erbaut werden...

Hätte der BR über die Ablehnung meines o.g. Antrags mit Beschluss entscheiden müssen?

"JA" +"JA" + "JA" sind meine Antworten. Habt Ihr andere?

Der Spaß geht noch weiter, das ist erst der Einstieg. Ich freue mich erstmal auf Antworten, die auf den Grundfesten des Betriebsverfassungsgesetzes, des Grundgesetzes und des allgemeinen Anspruchs auf Richtigkeit gründen.

3.19902

Community-Antworten (2)

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Heini

18.03.2006 um 07:41 Uhr

Wahlwerbung ist Privatvergnügen, kann man in seiner Freizeit machen und auch selber finanzieren. Wahlwerbung braucht der AG in seinen Betriebsräume nicht dulden. Kommunikationsmittel des AG oder sonstige Sachmittel dürfen nicht genutzt werden.

Die Vorstellung von Wahlbewerbern in einer Betriebsversammlung ist nicht zulässig (Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 6.Aufl., §45 Rn7 sowie die dort unveröffentlichte Entscheidung des ArbG Stuttgart vom 19.01.1989; a.A. LAG Berlin vom 12.12.1978, DB 1979,1850.)

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Dandelion

19.03.2006 um 22:47 Uhr

Danke Heini! Abgesehen davon, ich neige zum LAG Berlin. Auch klar. Ich habe nichts, also gar nichts, gefunden, was einer Vorstellung im Wege stehen sollte. Wahlwerbung liegt, keine politische Partei, nicht vor. Ansonsten dürfen m.E. in der Betriebstversammlung alle Angelegenheiten zur Sprache gebracht werden, welche die Arbeitnehmerschaft betreffen. Die Einschränkungen wurden bewusst niedrig gehalten.

Insofern ratlos, Dandelion

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