Liebes Auditorium!
In kleinen Häppchen....

Habe neue Liste gegründet. Habe schriftlich Antrag bei BR auf Redezeit (5 min) zur Vorstellung meiner Liste auf der nächsten BV gestellt. Wurde telefonisch von BR-Vorsitzenden mit "ist bei uns nicht üblich, wir wollen da auch keine Wahlveranstaltung haben" verweigert. "Sie können ja unter "Sonstiges" reden. "

Frage

"Wahlwerbungsverbot" beschränkt sich m.E. auf politische Parteien. Die Redefreiheit des Arbeitnehmers wurde nach Betriebsverfassungsgesetz WEIT gefasst (zum Glück). Hätte ich Anspruch auf einen Tagesordnungspunkt gehabt?

Darf sich eine neue LISTE zur Betriebsratswahl überhaupt auf der BV vorstellen? Anmerkung: Ein anderes Forum müsste erst erbaut werden...

Hätte der BR über die Ablehnung meines o.g. Antrags mit Beschluss entscheiden müssen?

"JA" +"JA" + "JA" sind meine Antworten. Habt Ihr andere?

Der Spaß geht noch weiter, das ist erst der Einstieg. Ich freue mich erstmal auf Antworten, die auf den Grundfesten des Betriebsverfassungsgesetzes, des Grundgesetzes und des allgemeinen Anspruchs auf Richtigkeit gründen.