Hallo Kollegen,
ist es möglich Ersatzmitglieder in Ausschüsse zu wählen ? Wenn ja, ist ein Ersatzmitglied auch dann automatisch Ersatzmitglied im Ausschúß, selbst wenn das Mitglied die meißten Stimmen bekommen würde ?
§27 (1)3 "Die weiteren Ausschussmitglieder werden vom Betriebsrat aus seiner Mitte.........."
Also keine Ersatzmitglieder.
Erstellt am 17.03.2006 um 22:07 Uhr von Fayence
Hallo Gevatter,
zu beachten ist auch noch der §28 BetrVG.
Ausschüsse können allerdings erst ab einer bestimmten Betriebsgrösse gebildet werden, d.h. ab 101 Beschäftigten.
Aber ich glaube, zumindest das kommt bei Euch hin ;-)