Erstellt am 17.03.2006 um 19:37 Uhr von sh_9260
Wahlvorstandsmitglieder haben alle Rechte wie jeder andere !
Sie dürfen also auch wählen und gewählt werden.
Erstellt am 17.03.2006 um 21:06 Uhr von woho
Erstellt am 17.03.2006 um 21:12 Uhr von Fayence
Ich verstehe Deine Frage irgendwie nicht.
Warum sollte sich ein Betriebsratsmitglied, welches durch das Gremium zum BRV gewählt worden ist, nicht wieder zur Wahl stellen können?
Erstellt am 17.03.2006 um 22:55 Uhr von sh_9260
hallo woho
was heißt den hier "Leider ja"
zeig mir mal einen Betrieb wo die Mitarbeiter Schlange stehen um einen Wahlvorstand zu bilden.
Betriebsrat ... ja ok den brauchen wir ja,...vielleicht....
Initiative beginnt nicht erst mit der Wahl !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!