W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einstellungsunterlagen zur Mitbestimmung nach §99 BetrVG

R
raphael
Jan 2018 bearbeitet

Leider ist im § 99 nicht eindeutig geregelt, welche Unterlagen dem BR vorzulegen sind. Wir vertreten die Auffassung, dass (tariflos) mindestens

Arbeitszeit Einkommenshöhe (monatlich/jährlich) Sondervergütungen Urlaubszeit

neben den sonst üblichen Informationen dem BR aufzugeben sind. Der AG vertritt die Meinung, daß es sich beim Urlaub um einzelvertragliche Bestandteile handelt, die den BR nicht mitgeteilt werden müssen.

Wer hat Erfahrungen in dieser Angelegenheit? Wer kann uns ggf. richterliche Entscheidungen angeben?

Hat der BR das Recht, Einblick in den Arbeitsvertrag zu nehmen und wo steht dies?

Raphael handelt, die d

2.25001

Community-Antworten (1)

K
Kölner

17.03.2006 um 16:56 Uhr

Ihr habt lediglich im Rahmen des §99 BetrVG die Möglichkeit alle (vollständig) Bewerbungsunterlagen zu erhalten. Darüberhinaus muss der AG Euch "nur" mitteilen, welche Vergütungsgruppe/Vergütung der einzustellende Bewerber bekommen soll. Ihr habt lediglich zu schauen, dass der Bewerber richtig eingruppiert ist. Sondervergütungen, Urlaub, Sonderurlaub, Arbeitszeit können Euch zur Kenntnis gegeben werden - muss aber auch nicht! Den AV muss Euch der AG nicht zeigen; individuelles Recht!

Ihre Antwort