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Freistellung bei gleicher Bazahlung!?

E
elchico
Nov 2016 bearbeitet

Zunächst einmal danke für die zahlreichen konstuktiven Beiträge zu meiner Anfrage "Controller in den Betriebsrat". Ich habe noch mal eine Anschlussfrage:

Als Controller möchte ich in den Betriebsrat. Wenn mein Chef nun sagt ok wir stellen Dich frei für den Betriebsrat! Das würde bedeuten ich muss meine Controllertätigkeit aufgeben bin dann voll als Betriebsrat tätig. Wie sieht es aus mit der Bezahlung: Muss ich dann das gleiche Gehalt bekommen oder kann er mich runterstufen warum auch immer!?

Für eine Antwort danke ich im voraus.

Gruß Jörg

2.19403

Community-Antworten (3)

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pit47

17.03.2006 um 15:17 Uhr

Hallo elchico, wenn ein BRMtgl nach § 38 BetrVG freigestellt wird, hat es Anspruch auf das Arbeitsentgelt, das es erhalten hätte, wenn es nicht freigestellt wäre, sondern seine berufliche Tätigkeit ausgeübt hätte.

F
Fayence

17.03.2006 um 16:25 Uhr

Hallo Jörg, was pit47 geschrieben hat ist schon richtig.

"Wenn mein Chef nun sagt ok wir stellen Dich frei für den Betriebsrat!"

Fall Dein Chef damit die komplette Freistellung von der beruflichen Tätigkeit eines BR-Mitgliedes gem. § 38 BetrVG meint, werden die freizustellenden BR´s durch das BR-Gremium gewählt. Falls Du es noch nicht getan hast, zieh Dir einmal aus dem Netz das BetrVG runter und lese auch den §37 BetrVG.

Gruß Fayence

W
woho

17.03.2006 um 22:23 Uhr

Du erhälst weiterhin dein Gehalt, keine Panik. Betriebsratsarbeit hat aber auch was mit Idealismus zu tun.

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