Thema Schulung - in welchem Zeitraum müssen/sollten die Grundlagenschulungen absolviert werden?
Hab schon wieder eine Frage, wird jetzt wohl öfters vorkommen.
Thema Schulung Nach meiner Wahl zum BR möchte ich mich so schnell und so intensiv wie möglich für dieses Amt schulen (lassen). Denn ich will wissen wovon ich rede. Soweit ich's hier und in Netz gefunden habe sind die Grundschulungen BetrVG I - III und Arbeitsrecht I-III unstreitig. Nur, welchen Zeitraum muss der Arbeitgeber hinnehmen ? Die nächsten 6 Monate je ein Seminar ? oder über 1,2,3 Jahre verteilt ? dazu habe ich leider nichts gefunden. Und was wenn die BR-Mitglieder zögern alle Seminare noch in diesem Jahr zu beschliessen ?
Bin gespannt auf eure Antworten
Community-Antworten (3)
16.03.2006 um 21:17 Uhr
Der BR hat sicherlich die betrieblichen Notwendigkeiten bei der Planung von Schulungsmassnahmen nach § 37 Abs. 6 BetrVG zu prüfen. Das wiederum erfordert eine Planung.
Wie langfristig (prospektiv) eine solche Planung sein sollte, wage ich nicht zu sagen: Einige BR's und AG's sind sehr dankbar für viele feststehende Termine, die dann in den betrieblichen Ablauf einzubeziehen sind; andere halten es lieber mit dem Spruch "bis dahin wird noch viel Wasser den Rhein hinunterfließen".
Ich kann gut verstehen, wenn sich der ein oder andere BR (sich) nicht das ganze erste Jahr verplanen lassen/verplanen will - zumal ja das ein oder andere (un)bekannte, persönliche Schicksal ordentlich einen Terminkalender durchmischen kann. Das macht dann wiederum dem ein oder anderen Anbieter keine Kopfschmerzen, da es oft ziemlich knifflige/brutale/kostspielige Stornobedingungen gibt.
Viel spannender finde ich allerdings die Frage: Welchen Anbieter suche ich mir als BR zu welchem Thema aus? Sind es eher die großen Firmen und Gewerkschaften, die zu besuchen sind oder schaue ich lieber bei oft besseren und kleineren Anbietern vorbei (bei denen man zum Teil viel, viel mehr und intensiver betreut/informiert werden kann und das in einem extrem besseren Verhältnis von Schulungstagen zu Schulungsinhalten - bei Bedarf gäbe ich dazu auch mehr Infos an Dich raus)?
Noch eins: Erfahrungsgemäß lohnt sich ein ArbRecht-Seminar erst, wenn die Grundlagen sitzen...
16.03.2006 um 22:10 Uhr
Hallo, die Ansicht vom Kölner kann ich bestätigen.
Wir bieten für die Betriebsräte unserer Einrichtungen geschlossene Seminare an. Da zeigt es sich, dass wir zwar im Wahljahr meist für rund 80-100 Betriebsräte 5-6 mal ein 4-tägiges Grundseminar zum Betriebsverfassungsrecht anbieten, dass aber zum Seminar Arbeitsrecht nur noch die Hälfte kommt. In der Regel machen die Leute höchsten 2 Wochen Seminar im ersten Jahr, und danach läßt es stark nach, weil dann einige der euphorischen Neulinge und viele von denen die wiedergewählt wurden, erkennen, dass BR-Arbeit wirklich Arbeit ist, und manches Mal viel Zeit, Identifikation und Beschäftigung mit fremden Problemen ist.
Deshalb mein Rat: Nehmt alles mit, was ihr bekommen könnt und wollt, solange Euch die Aufgabe Spass macht. Je schneller ihr im Thema drin seid, umso besser und umso eher könnt ihr die Aufgabe auch wirklich erfüllen.
Ich bin zwar seit fast 20 Jahren IM Betriebsrat, aber ich bin erst seit 8 Jahren wirklich Betriebsrat, und habe seitdem festgestellt, dass ich meiner Aufgabe nur gerecht werden kann, wenn ich mich hier genauso (fort-)bilde wie vorher in meinem Beruf.
Gruesse w-j-l
16.03.2006 um 23:40 Uhr
Es macht wenig Sinn die Seminare in möglichst kurzer Zeit hinter sich zu bringen. Zwischen den Seminaren muss sich der Stoff setzen und angewandt werden. Plötzlich stellt man fest dass die Praxis erheblich schweiriger als die Theorie ist. Nach etwa 6 Monaten hat man dann genug Fragen und Erfahrung gesammelt um sie im nächsten Seminar zu klären...
Gerade die fortgeschrittenen Grundlagenseminare bestehen bei meinem bevorzugten Seminaranbieter auch zu einem nicht unbedeutenden Teil aus Wiederholung und Vertiefung.
BetrVG I sollte man so schnell wie möglich machen, vorher weiß man gar nicht was man im BR macht.
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