Erstellt am 16.03.2006 um 15:13 Uhr von norbert
ein Leiharbeitnehmer darf nur den BR wählen, wenn die Voraussetzungen vorliegen (3Monate Beschäftigung am/ über den Wahltag hinaus). Als Mitarbeiter mit 2,5 Monaten Betriebszugehörigkeit darf er wählen. Sich aufstellen lasse kann er aber erst, wenn er 6 Monate Betriebszugehörigkeit besitzt.