Befristet und im Betriebsrat - wie ist da der Kündigungsschutz?
Ist es möglich in den Betriebsrat gewählt zu werden wenn man einen befristeten Arbeitsvertrag von einem Jahr hat. Welche Auswirkungen hat das auf eine Verlängerung des AV oder gilt da ebenfalls der Kündigungsschutz wie für unbefristet eingestellte Betriebsratsmitglieder ?? Vielen Dank für die Antwort im vorraus. MfG H.P.
Community-Antworten (2)
16.03.2006 um 10:38 Uhr
Hallo Dipo,
wenn der MA bereits ein halbes Jahr in der Firma ist ist er wählbar.
Auswirkungen auf seinen Arbeitsvertrag hat dies nicht. Wenn die Frist erreicht ist, scheidet er aus und ein Ersatzmitglied kommt in den BR.
MfG Angi1
Verwandte Themen
BEFRISTUNG - wie oft kann ohne Sachgrund befristet werden?
ÄlterFall: In unserem Unternehmen werden alle MA befristet eingestellt. Immer erst ein Jahr danach noch ein 2. Jahr (also insg. bisher 2 Jahre - immer ohne sachl. Begründung). Unser AG alle die schon das
Entfristung BRM
ÄlterEntfristung BRM. Kam gerade herein.http://www.kanzlei-bhp.de/arbg-munchen-ohne-regeln-geht-es-nicht-die-absicherung-befristet-beschaftigter-betriebsratsmitglieder/?utmsource=feedburner&utmmedium=ema
Betreibsratsanhörung bei Neueinstellung
ÄlterGuten Tag, Wir sind ein ganz frischer Betriebsrat und noch nicht so bewandert in einigen Dingen. Wir haben aber schon Unterlagen zwecks einer betriebsratsanhörung bekommen. Dabei geht es für uns 2
Befristete Arbeitsverträge - Ist dem AG völlig freigestellt auf welchen Zeitraum er befristet?
ÄlterHallo zusammen! In unserer Unternehmung wurde vor ca. einem Jahr dazu übergegangen nur noch befristet auf ein Jahr einzustellen. Davor wurde ausschließlich auf zwei Jahre befristet. Nun zu meine
Befristet oder unbefristet?
ÄlterHallo ein MA ist vor einem Jahr aus einem anderen Haus des gleichen Konzerns(GmbH) in unserer Haus gewechselt.Im anderen Haus ein Jahr befristet, in unserem Haus auch befristet(neuer AV) .Frage:am 1