Befristet und im Betriebsrat - wie ist da der Kündigungsschutz?
Ist es möglich in den Betriebsrat gewählt zu werden wenn man einen befristeten Arbeitsvertrag von einem Jahr hat. Welche Auswirkungen hat das auf eine Verlängerung des AV oder gilt da ebenfalls der Kündigungsschutz wie für unbefristet eingestellte Betriebsratsmitglieder ?? Vielen Dank für die Antwort im vorraus. MfG H.P.
Community-Antworten (2)
16.03.2006 um 10:38 Uhr
Hallo Dipo,
wenn der MA bereits ein halbes Jahr in der Firma ist ist er wählbar.
Auswirkungen auf seinen Arbeitsvertrag hat dies nicht. Wenn die Frist erreicht ist, scheidet er aus und ein Ersatzmitglied kommt in den BR.
MfG Angi1
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
BEFRISTUNG - wie oft kann ohne Sachgrund befristet werden?
ÄlterFall: In unserem Unternehmen werden alle MA befristet eingestellt. Immer erst ein Jahr danach noch ein 2. Jahr (also insg. bisher 2 Jahre - immer ohne sachl. Begründung). Unser AG alle die schon das
Lohnerhöhung zu spät - Über welchen Zeitraum hinweg kann man die zu wenig gezahlten Lohnerhöhungen rückwirkend einfordern?
ÄlterIch habe eine Frage zum Thema Lohnerhöhungen. Den Mitarbeitern unseres Betriebs werden laut Arbeitsvertrag nach jeweils sechs, zwölf sowie 24 Monaten Lohnerhöhungen zugesichert. Nun haben wir folgend
Entfristung BRM
ÄlterEntfristung BRM. Kam gerade herein.http://www.kanzlei-bhp.de/arbg-munchen-ohne-regeln-geht-es-nicht-die-absicherung-befristet-beschaftigter-betriebsratsmitglieder/?utmsource=feedburner&utmmedium=ema
Betreibsratsanhörung bei Neueinstellung
ÄlterGuten Tag, Wir sind ein ganz frischer Betriebsrat und noch nicht so bewandert in einigen Dingen. Wir haben aber schon Unterlagen zwecks einer betriebsratsanhörung bekommen. Dabei geht es für uns 2