Ist es möglich in den Betriebsrat gewählt zu werden wenn man einen befristeten Arbeitsvertrag von einem Jahr hat. Welche Auswirkungen hat das auf eine Verlängerung des AV oder gilt da ebenfalls der Kündigungsschutz wie für unbefristet eingestellte Betriebsratsmitglieder ??
Vielen Dank für die Antwort im vorraus.
MfG H.P.