Erstellt am 15.03.2006 um 23:34 Uhr von Fayence
Hallo Arrowpower,
ist der AN widerruflich freigestellt, kann die Frage mit einem klaren JA beantwortet werden.
Im Falle einer unwiderruflichen Freistellung ist der Vergleich mit ATZ´lern in Freistellungsphase sicherlich berechtigt.
Mir ist eine solche Rechtsprechung jedoch nicht bekannt, weiß aber natürlich auch nicht alles.
Ich persönlich würde wählen lassen!
Gruß
Fayence
Erstellt am 16.03.2006 um 08:14 Uhr von filou
Erstellt am 17.03.2006 um 09:35 Uhr von Benno_BRB
Moins!
Hallo liebe Fayence! Ich würde das genauso händeln!
und @ filou:
Wenn Ja: Warum?
Benno