Kündigung darf ich noch wählen?
Hallo an alle,
Mal ne ganz doofe frage: Wenn ein Wahlberechtigter selbst gekündigt hat und schon freigestellt wurde,die Kündigung aber erst im Mai wirksam ist,darf er dann im März noch mitwählen,oder ist er (wie ein Altersteilzeitler) mit der Freistellung nicht mehr Wahlberechtigt?
Danke im voraus Markus
Community-Antworten (3)
16.03.2006 um 00:34 Uhr
Hallo Arrowpower, ist der AN widerruflich freigestellt, kann die Frage mit einem klaren JA beantwortet werden.
Im Falle einer unwiderruflichen Freistellung ist der Vergleich mit ATZ´lern in Freistellungsphase sicherlich berechtigt. Mir ist eine solche Rechtsprechung jedoch nicht bekannt, weiß aber natürlich auch nicht alles. Ich persönlich würde wählen lassen!
Gruß Fayence
16.03.2006 um 09:14 Uhr
er darf noch mitwählen!
17.03.2006 um 10:35 Uhr
Moins!
Hallo liebe Fayence! Ich würde das genauso händeln!
und @ filou:
Wenn Ja: Warum?
Benno
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