Leiharbeiter und Betierbsratswahl
Haben Leiharbeiter die bei uns seit 3 Monaten beschäftig sind auch ein Wahlrecht bei der Betierbsratswahl?
Community-Antworten (4)
15.03.2006 um 19:49 Uhr
wenn sie am wahltag 3 Monate beschäftigt sind, haben sie das aktive Wahlrecht
15.03.2006 um 22:03 Uhr
kleiner Zusatz zu Norbert: Es zählt nicht nur,wenn die Leiharbeiter seit 3 Monaten in der Firma sind,sondern auch die Zukunft.Wenn sie also seit 2 Monaten da sind,und es vorauszusehen ist,das sie noch einen weiteren bleiben,haben sie genauso die Wahlberechtigung! Also ist auch die Zukunft zu berücksichtigen.
16.03.2006 um 19:00 Uhr
@Arrowpower
Wo steht das denn?
16.03.2006 um 19:16 Uhr
@Abakus Was hast Du für ein Problem mit der (nicht ganz richtigen) Aussage auf der Grundlage von § 7 Abs.2 BetrVG?
Es kommt nämlich bei der Ermittlung der "3 Monatsfrist" tatsächlich nicht auf die bereits erfolgte Entleihzeit an, sondern auf die prognostizierte selbige. So können überlassene AN bereits am ersten Entleihtag wahlberechtigt sein.
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Leiharbeiter - Betriebsratsgröße
ÄlterAusgangslage: Wir sind ca 45 Mitarbeiter und haben ca 40 Leiharbeiter, die auf 450€-Basis arbeiten. Im Vertrag steht nicht drin, ob sie mindestens 3 Monate bei uns bleiben aber wir würden nie jemande
BR-Wahl Leiharbeiter
ÄlterHallo zusammen habe eine Frage zu Leiharbeitern Wir sind in unserem Unternehmen 91 "eigene" Mitarbeiter hier werden ja jetzt , auch zur Definierung ob 5er oder 7er Gremium, die Leiharbeiter hinzu gezä
Beschäftigung Leiharbeiter
ÄlterDürfen Leiharbeiter in der Entleihfirma Werkvertrag Kollegen auf ihren Arbeitsplatz anlernen. Die Abteilung wird ab 1.10.19 von einer Werkvertragfirma übernommen und jetzt sollen Stamm Kollegen und Le
Sehr dringende Bitte um Aufklärung und etwas Nachhilfe in Sachen Betriebsrat
ÄlterHallihallo, voerst möchte ich erwähnen, dass ich in meiner neuen Position als Vorsitzender Betriebsrates, so einiges an Hürden zu nehmen habe, da unsere Geschäftsführung, nicht gerade darauf be