Versetzung wegen Betriebsrat - ist so etwas rechtens?
Ich habe mich für den Betriebsrat aufstellen lassen in diesem Zusammenhang hat mir mein Vorgesetzter sofort gesagt für den Fall das ich gewählt werde werde ich auch eine andere Arbeitstelle bekommen also er will mich wegen dem Betriebrat versetzten. Das Beste kommt jetzt ich bin gewählt worden das heißt entweder ich nehme die Wahl an und und muß deswegen meinen Arbeitsbereich verlassen oder ich lehne ab und darf bleiben. Frage: Ist dies rechtens oder möglich falls nicht welche Möglichkeiten habe ich mich dagegen zu wehren?
Community-Antworten (6)
16.03.2006 um 14:22 Uhr
Hi druide65,
nimm die Wahl auf jeden Fall an. Deiner Versetzung kann der BR unter Umständen widersprechen - § 99 BetrVG. Außerdem gilt dann für Dich § 78 BetrVG. Schlußendlich gibt es noch den ganz grossen Holzhammer mit dem § 119 BetrVG: Eine Androhung, dass Du bei Annahme der Wahl zum BR versetzt wirst, kann und sollte man als Behinderung der BR-Arbeit auffassen. Dafür musst Du oder der BR allerdings STrafanzeige erstatten. Ne Nummer kleiner wäre zum Einstieg besser. § 23 (3) BetrVG Der BR dem ARbG aufgeben eine Handlung zu unterlassen - in diesem Fall Dir zu drohen, bzw. dich ohne objektiv sachlichen Grund zu versetzen.
16.03.2006 um 14:48 Uhr
Danke für die Antwort. Mit den Gesetzen kenn ich mich leider noch nicht so gut aus daher kann ich mit den Paragraphen nicht viel anfangen. Der Grund für die Versetzung wäre nach sei ner Meinungder das ich zu den Zeiten an den Betriebsratssitzungen sind meinem Arbeitsplatz fernbleiben würde und dies nach seiner Meinung nicht geht.Ich weiß hört sich komisch an ist aber so.
16.03.2006 um 14:55 Uhr
Hallo dirk-br, kleine, aber wesentliche Korrektur! Der §99 zieht für BR-Mitglieder nicht. Anzuwenden ist der §103 BetrVG.
@druide65 Auch die Versetzung eines BR-Mitgliedes ist nicht einfach so möglich. Sollte der AG seine Drohgebärde wahr machen wollen, sollte sich der BR im Vorfeld zum §103 kundig machen. Ihr werdet im BR sicherlich die ein oder andere Kommentierung zum BetrVG haben. Also nehme die Wahl an!
Gruß Fayence
19.03.2006 um 18:14 Uhr
Nachdem sich jetzt herraus gestellt hat das der Bereichsleiter mit seinem Erpressungsversuch bzw. mit seiner Drohung allein da steht, das heißt die Geschäftsleitung und der BR sowieso gegen solche Machenschaften ist kann ich eigentlich eine öffentliche Entschuldigung von dem Bereichsleiter verlangen oder ist das zuviel des guten?Mann muß dazu Sagen meine Frau arbeitet in der selben Firma und wurde wegen diesem Thema auch schon unter Druck gesetzt.
19.03.2006 um 20:13 Uhr
Druide65, ich persönlich würde es dabei bewenden lassen. Zeugt von mehr Grösse und Stärke, als dem Bereichsleiter in aller Öffentlichkeit das "Gesicht" zu nehmen. Vor allem würdest Du mit Sicherheit Gegenreaktionen provozieren und davon hat niemand etwas, Du am allerwenigsten!
"Man trifft sich immer zweimal"
Gruß Fayence
19.03.2006 um 21:02 Uhr
Danke für den Rat war nur so ein Gedanke werde es wohl dabei belassen er bekommt ohnehin Ärger wegen des Vorfalls mit der Geschäftsführung die Sache hat sich durch sein Machtgehabe bereits ziemlich aufgeblasen die ganze Firma spricht bereits darüber.Die Firma sind ca. 1200 Mitarbeiter. Ich persönlich Glaube das wenn der Vorfall überstanden ist ich Ruhe vor ihm haben werde und er keinen weiteren Versuch in die Richtung unternehmen wird.
Kurze Bemerkung anderer Art ,sehr Informationsreiches Forum war bestimmt noch nicht mein letzter Besuch hier.
besten Dank
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