Erstellt am 16.03.2006 um 13:22 Uhr von dirk-br
Hi druide65,
nimm die Wahl auf jeden Fall an.
Deiner Versetzung kann der BR unter Umständen widersprechen - § 99 BetrVG.
Außerdem gilt dann für Dich § 78 BetrVG. Schlußendlich gibt es noch den ganz grossen Holzhammer mit dem § 119 BetrVG:
Eine Androhung, dass Du bei Annahme der Wahl zum BR versetzt wirst, kann und sollte man als Behinderung der BR-Arbeit auffassen. Dafür musst Du oder der BR allerdings STrafanzeige erstatten.
Ne Nummer kleiner wäre zum Einstieg besser. § 23 (3) BetrVG
Der BR dem ARbG aufgeben eine Handlung zu unterlassen - in diesem Fall Dir zu drohen, bzw. dich ohne objektiv sachlichen Grund zu versetzen.
Erstellt am 16.03.2006 um 13:48 Uhr von druide65
Danke für die Antwort. Mit den Gesetzen kenn ich mich leider noch nicht so gut aus daher kann ich mit den Paragraphen nicht viel anfangen.
Der Grund für die Versetzung wäre nach sei ner Meinungder das ich zu den Zeiten an den Betriebsratssitzungen sind meinem Arbeitsplatz fernbleiben würde und dies nach seiner Meinung nicht geht.Ich weiß hört sich komisch an ist aber so.
Erstellt am 16.03.2006 um 13:55 Uhr von Fayence
Hallo dirk-br,
kleine, aber wesentliche Korrektur! Der §99 zieht für BR-Mitglieder nicht. Anzuwenden ist der §103 BetrVG.
@druide65
Auch die Versetzung eines BR-Mitgliedes ist nicht einfach so möglich. Sollte der AG seine Drohgebärde wahr machen wollen, sollte sich der BR im Vorfeld zum §103 kundig machen. Ihr werdet im BR sicherlich die ein oder andere Kommentierung zum BetrVG haben.
Also nehme die Wahl an!
Gruß
Fayence
Erstellt am 19.03.2006 um 17:14 Uhr von druide65
Nachdem sich jetzt herraus gestellt hat das der Bereichsleiter mit seinem Erpressungsversuch bzw. mit seiner Drohung allein da steht, das heißt die Geschäftsleitung und der BR sowieso gegen solche Machenschaften ist kann ich eigentlich eine öffentliche Entschuldigung von dem Bereichsleiter verlangen oder ist das zuviel des guten?Mann muß dazu Sagen meine Frau arbeitet in der selben Firma und wurde wegen diesem Thema auch schon unter Druck gesetzt.
Erstellt am 19.03.2006 um 19:13 Uhr von Fayence
Druide65,
ich persönlich würde es dabei bewenden lassen. Zeugt von mehr Grösse und Stärke, als dem Bereichsleiter in aller Öffentlichkeit das "Gesicht" zu nehmen.
Vor allem würdest Du mit Sicherheit Gegenreaktionen provozieren und davon hat niemand etwas, Du am allerwenigsten!
"Man trifft sich immer zweimal"
Gruß
Fayence
Erstellt am 19.03.2006 um 20:02 Uhr von druide65
Danke für den Rat war nur so ein Gedanke werde es wohl dabei belassen er bekommt ohnehin Ärger wegen des Vorfalls mit der Geschäftsführung die Sache hat sich durch sein Machtgehabe bereits ziemlich aufgeblasen die ganze Firma spricht bereits darüber.Die Firma sind ca. 1200 Mitarbeiter.
Ich persönlich Glaube das wenn der Vorfall überstanden ist ich Ruhe vor ihm haben werde und er keinen weiteren Versuch in die Richtung unternehmen wird.
Kurze Bemerkung anderer Art ,sehr Informationsreiches Forum war bestimmt noch nicht mein letzter Besuch hier.
besten Dank