Erstellt am 15.03.2006 um 12:41 Uhr von Kölner
Sinnig - wenn auch nicht immer sinnvoll - ist eine zügige Wahl des BRV "in/bei der Nähe" der konst. Sitzung.
Zwingend ist das aber nicht...gibt es gute Gründe diese Wahl zu verschieben?
Erstellt am 15.03.2006 um 13:02 Uhr von olme
..Gründe, die Wahl zu verschieben gibt es nicht..
Erstellt am 15.03.2006 um 13:23 Uhr von Fayence
@ Kölner
Ich teile Deine Auffassung hier nicht.
Erst mit Wahl des BRV und seines Stellvertreters ist die konstituierende Sitzung beendet.
Ansonsten müsste eine 2. konstituierende Sitzung stattfinden, was wohl nicht im Sinne des Erfinders sein kann.
Gruß
Fayence