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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahl des Betriebsrats

R
Randolf
Nov 2016 bearbeitet

Hallo wir wählen den neuen Betriebsrat, der Wahlvorstand übergibt uns / mir den Stimmzettel und in der Kabine sollen wir / ich den Stimmzettel zwei mal falten und in dann in die Urne geben. Stimmenabgabe ist garantiert geheim gegeben. Wie ist das mit den Stimmzettelumschlag? Ist das zwingend vorgeschrieben??

Gru? Randolf

3.11105

Community-Antworten (5)

G
Guido

15.03.2006 um 10:21 Uhr

Wenn es Briefwähler gibt, dann ja.

P
Petrus

15.03.2006 um 10:23 Uhr

Wahlumschläge sind immer vorgeschrieben - §11(1) WO

R
Randolf

15.03.2006 um 10:36 Uhr

Die Briefwähler haben Umschläge mit allem drum und dran gehabt. Unser Wahlvorstand aber sagt, wenn alle den Stimmzettel gleich ohne Umschlag abgeben, ist dieses legal.??

E
einfachIch

15.03.2006 um 11:39 Uhr

@Petrus hat RECHT !

weißt den wahlvorstand auf seinen fehler hin, wenn er das nicht umgehend abändert oder bei bereits begonnener oder erfolgter wahl, diese wiederholt, erhebt einspruch

W
w-j-l

15.03.2006 um 12:03 Uhr

Wie willst Du denn eine laufende Stimmabgabe wiederholen.

Mein Vorschlag: weist den WV auf den Fehler hin. Er soll §11 (1) WO einfach mal durchlesen. Dann korrekt weiterwählen lassen. Das Ganze ins Wahlprotokoll aufnehmen. Am Ende dann hoffen, dass niemand eine Anfechtung daraus konstruiert. Ich weiß zwar nicht wie Gerichte hier entscheiden würden bzw. entschieden haben, aber ich hielte das nicht für einen Grund, eine Wahl für ungültig zu erklären. Wenn ab jetzt korrekt weitergewählt wird, dann könnte auch nicht mehr z.B. eine einzige schriftliche Stimmabgabe "identifiziert" werden.

Gruesse w-j-l

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