Wahl des Betriebsrats
Hallo wir wählen den neuen Betriebsrat, der Wahlvorstand übergibt uns / mir den Stimmzettel und in der Kabine sollen wir / ich den Stimmzettel zwei mal falten und in dann in die Urne geben. Stimmenabgabe ist garantiert geheim gegeben. Wie ist das mit den Stimmzettelumschlag? Ist das zwingend vorgeschrieben??
Gru? Randolf
Community-Antworten (5)
15.03.2006 um 10:21 Uhr
Wenn es Briefwähler gibt, dann ja.
15.03.2006 um 10:23 Uhr
Wahlumschläge sind immer vorgeschrieben - §11(1) WO
15.03.2006 um 10:36 Uhr
Die Briefwähler haben Umschläge mit allem drum und dran gehabt. Unser Wahlvorstand aber sagt, wenn alle den Stimmzettel gleich ohne Umschlag abgeben, ist dieses legal.??
15.03.2006 um 11:39 Uhr
@Petrus hat RECHT !
weißt den wahlvorstand auf seinen fehler hin, wenn er das nicht umgehend abändert oder bei bereits begonnener oder erfolgter wahl, diese wiederholt, erhebt einspruch
15.03.2006 um 12:03 Uhr
Wie willst Du denn eine laufende Stimmabgabe wiederholen.
Mein Vorschlag: weist den WV auf den Fehler hin. Er soll §11 (1) WO einfach mal durchlesen. Dann korrekt weiterwählen lassen. Das Ganze ins Wahlprotokoll aufnehmen. Am Ende dann hoffen, dass niemand eine Anfechtung daraus konstruiert. Ich weiß zwar nicht wie Gerichte hier entscheiden würden bzw. entschieden haben, aber ich hielte das nicht für einen Grund, eine Wahl für ungültig zu erklären. Wenn ab jetzt korrekt weitergewählt wird, dann könnte auch nicht mehr z.B. eine einzige schriftliche Stimmabgabe "identifiziert" werden.
Gruesse w-j-l
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