Fragen zum Vorsitz
In welchem Zeitraum nach der BR Wahl muß sich der Betriebsrat auf einen Vorsitzenden einigen und nach welchen Kriterien sollte dieser festgelegt werden. Es gibt bei uns fünf Mitglieder, davon vier Neue und den ehemaligen Stellvertreter, der aber als ein recht ruhiger Kollege so gut wie nie seine Meinung von sich gibt.
Community-Antworten (6)
15.03.2006 um 10:11 Uhr
In der ersten Sitzung. Der Wahlvorstand übergibt Euch die Wahlunterlagen und bestimmt einen Wahlleiter.
15.03.2006 um 10:18 Uhr
"nach welchen Kriterien sollte dieser festgelegt werden?"
gute Frage, jedenfalls wird er gewählt.
15.03.2006 um 10:27 Uhr
90-60-90 ...... lange nase hi-hi
wären doch kriterien.
@olme sollte wohl einfach eine geheime wahl der 5 br-mitglieder in betracht ziehen.
15.03.2006 um 11:55 Uhr
Vorsitzender des BR ist man nicht auf Lebenszeit! Und zwingende Qualifikation ist auch nicht unbedingt Redegewandheit! Was hälst Du von folgendem Vorschlag: Den bisherigen stellvertr. Vorsitzenden wählen; die "Neuen" sollten Seminare besuchen und sich einarbeiten; bei Bedarf kann später der Vorsitz wechseln. Viel Erfolg!
15.03.2006 um 15:24 Uhr
Gute Antwort Tom!
Moins!
Wenn ich es richtig gelesen habe leitet der Wahlvorstandsvorsitzende die konstituierende Sitzung des neugewählten Gremiums, bis ein BR-Vorsitzende gewählt würde. Dann übergibt er die Unterlagen und darf nicht mehr an der "nicht-öffentlichen" Sitzung teilnehmen.
Bitte berichtigt mich, falls ich mich irre. Habe grad keine Unterlagen zur Hand!
Benno
16.03.2006 um 09:10 Uhr
..danke, hat mir vorest geholfen, und da unser bisheriger stellvertreter trotz alledem die meiste erfahrung hat, wird er derneue vorsitzende werden..
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