Anfechtung
Hallo, folgender sachverhalt: Bei der BR-Wahl gab es persönlichkeitswahl, bei der öffentlichen auszählung wurde jemand erwischt wie er nachträglich ein weiteres Kreuz einem Wahlzettel zufügte (bei seinem eigenen Namen) Da gerade erst begonnen wurde konnte der Schaden auf diesen einen Wahlzettel begrenzt werden(das ist sichergestellt). Der Wahlvorstand hat diese Person sofort von der Auszählung ausgeschlossen. Da nach auszählung aller Wahlbögen rauskam das der Wahlfälscher auf den hinteren Rängen landete und soweit hinten liegt das er selbst unter ungünstigsten Umständen keine Chance hat in den BR zu kommen, hat der Wahlvorstand entschieden: Diese Stimme wurde nicht gezählt,das Wahlergebniss ist rechtens, da der Schaden "geheilt" werden konnte. Ist das richtig so oder muß der Wahlvorstand die Sache juristisch prüfen lassen und ggf. gegen den Wahlfälscher vorgehen.
Community-Antworten (1)
15.03.2006 um 10:01 Uhr
- der wahlvorstand MUSS die sache nicht prüfen lassen.
- der wahlvorstand SOLLTE unbedingt gegen den wahlfälscher vorgehen!
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