W.A.F. LogoSeminare

Entgelterhöhung

B
Bluber
Jan 2018 bearbeitet

Wenn von einem Mitarbeiter (Vorarbeiter) das Aufgabengebiet erweitert wird, so das sich seine Verantwortung und auch die Anzahl der Mitarbeiter in seinen Bereich erhöht. Steht im eine Umgruppierung der Entgeltgruppe oder eine Lohnerhöhung zu. Wenn ja Bitte mit Angaben wo und unter welchem § das steht.

3.270011

Community-Antworten (11)

K
Kölner

15.03.2006 um 00:23 Uhr

Bei so vielen fehlenden Infos, sehe ich ganz wenig Chancen, eine brauchbare Antwort abzugeben.

W
w-j-l

15.03.2006 um 00:26 Uhr

Das ist eine Tariffrage. Schau doch mal in Deinem Tarifvertrag nach.

Welche "Anzahl", welches Maß der Verantwortung, welcher Tarifvertrag?

@ Kölner Deine lustlose Antwort trägt sicher auch nicht weiter zur Klärung bei.

K
Kölner

15.03.2006 um 00:38 Uhr

@w-j-l Die Populanten von Domizilien mit fragiler, transparenter Aussenstruktur sollten sich von der Umfunktionierung deformationsresistenter Materie zu Wurfprojektilen distanzieren.

@Bluber Es macht m.E. ganz wenig Sinn für potentiell antwortende Forumsteilnehmer lediglich nur rätseln zu dürfen, wie eine Erhöhung des Gehaltes durchzusetzen sein könnte, wenn man die Grundlagen, Bedingungen und Möglichkeiten nicht kennt. Schenke uns ein paar mehr Infos... Ich will wirklich wirklich antworten können. Danke!

@w-j-l Lustvoller?

W
w-j-l

15.03.2006 um 00:46 Uhr

wenn ich den ironischen ersten Teil Deiner Antwort mal ausblende (obwohl er mir zu zeigen scheint, dass Du gerade auch in ganz guter Stimmung bist)

doch, ja, lustvoller......

E
einfachIch

15.03.2006 um 10:10 Uhr

vielleich sollte @Kölner und @w-j-l doch einfach mal ganz privat lustwandeln ....

ODER AERBEITEN GEHEN !!! ;-)))

B
Bluber

15.03.2006 um 19:53 Uhr

Bluber meint

@Kölner u. de @w-j-l

sind echt helle

W
w-j-l

15.03.2006 um 21:50 Uhr

@einfachIch

  1. kann ich mir im Rahmen der erforderlichen Fortbildung als freigestellter BR auch erlauben mal länger und öfter hier mitzulesen (und zu antworten)

  2. glaub ich nicht, dass ich mir von Dir sagen lassen muss, nachts um viertel vor zwölf arbeiten zu gehen: Antwort 4 Erstellt am 14.03.2006 - 23:46 Uhr von w-j-l Nr.17932

B
Bluber

16.03.2006 um 00:00 Uhr

Bluber meint einfach schade das NIVAU hier einer will besser als der andere sein. IHR SEIT ALLE NUR GEWÄHLT (im Betriebsrat) und keine GÖTTER was soll das hier man stellt eine frage und dann so was!!!!!!!!!!!

K
Kölner

16.03.2006 um 11:28 Uhr

Schön, dass wir auf diesem Nivau nicht mehr Götter sein dürfen. Schön, dass man ihr als Betriebsrat nur gewähl seit (seit wann eigentlich?)

Schön, dass Du Dich ärgerst "Bluber" - dann lass uns mal wissen, was Du meinst!

W
w-j-l

16.03.2006 um 13:44 Uhr

Dann darf ich vielleicht auch nochmal auf das Niveau Deiner Frage zurückkommen. Mit ist sie immer noch nicht so weit klar, dass ich mir eine Antwort zu geben trauen würde, und zur Erläuterung kam noch nix von Dir.

Da mußt Du dann schon damit leben, dass der Thread ein wenig abschweift. Das kommt hier vorzugsweise nachts vor.

F
Fayence

16.03.2006 um 13:56 Uhr

Hallo Bluber, grundsätzlich bin ich der Meinung, dass der Anspruch auf eine höhere Vergütung geprüft werden muss. Deine Frage kann jedoch aufgrund Deiner Angaben in der Tat so nicht beantwortet werden. Vielleicht teilst Du uns noch folgende Ergänzungen mit und dann sehn wir mal weiter!

Seid Ihr tarifgebunden? Habt Ihr einen BR? Gibt es vergleichbare AN in Eurem Betrieb?

Ihre Antwort