Altersteilzeit und BR Wahl
Hallo ! Eine Frage zur Altersteilzeit . Wir haben eine Kollegin die ab 01.04.06 freigestellt ist. Unsere Br Wahl ist am 16.05.06 . Kann sie noch wählen oder gewählt werden ? Gibt es ein Urteil ? Wo kann ich nachlesen ? Im BetrVG oder AtzG ? Vielen Dank für eure Hilfe ! Bonny
Community-Antworten (2)
14.03.2006 um 13:56 Uhr
Hallo Bonny,
dazu sagt Fitting 23. Auflage
§ 7 BetrVG.
Bei Altersteilzeit in Form des Blockmodells verliert der Arbeitnehmer sein Wahlrecht mit Beginn der Freistellungsphase, wenn er danach nicht mehr in den Betrieb zurückkehrt.
§ 8 BetrVG
Bei Altersteilueit im Blockmodell verliert der Arbeitnehmer sein aktives Wahlrecht mit Beginn der Freistellungsphase, wenn er danach nicht mehr in den Betrieb zurückkehrt. Folglich ist er auch nicht wählbar.
MfG Angi1
Antwort 2 Erstellt am 14.03.2006 - 11:42 Uhr von Angi1
14.03.2006 um 14:33 Uhr
die Kollegin kann nicht mehr wählen.
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