Erstellt am 14.03.2006 um 12:01 Uhr von Curlygirl
Hallo,
um dieses Problem zu umgehen, haben wir immer Briefwahl und öffenen unser Wahllokal nur für 1 Stunde am Wahltermin.
Wie das so kurzfristig vor der Wahl noch zu machen ist, weiß ich leider nicht...
Erstellt am 14.03.2006 um 12:03 Uhr von pit47
Hallo boxy,
der Wahlvorstand hat diesen MA die Briefwahlunterlagen zu schicken, weil vorher bekannt war, daß sie am Wahltag nicht an der Wahl teilnehmen können
Erstellt am 14.03.2006 um 12:03 Uhr von Petrus
Wenn dem Wahlvorstand bekannt ist, dass diese MA nicht da sind, muss er die Unterlagen automatisch zusenden. (§24(2) WO) Ansonsten sollten die betroffenen Kollegen es dem Wahlvorstand bekannt machen. Auf gut deutsch: Briefwahl beantragen. (§24(1) WO)
Erstellt am 14.03.2006 um 13:18 Uhr von packer
moin boxy,
schau dir den § 24 WO (1,2) an. also soll der wahlvorstand auf ihr verlangen! hin die wahlunterlagen und die aufgeführten anlagen an die wahlberechtigten senden. dieses trifft auf urlauber, kranke etc. zu.
der vorher angesprochene absatz 2 § 24 BetrVG trifft auf die genannten montagearbeiter etc. zu. hier müßen die unterlagen automatisch geschickt werden.
unterlässt er dieses, ist nach § 19 BetrVG eine wahlanfechtung möglich!
gruß,
packer
Erstellt am 14.03.2006 um 13:21 Uhr von boxy
Hallo und danke für die bisherigen Antworten.
Ein Problem an der Sache ist diese, das einige der MA nicht einmal wissen das nun BR-Wahlen sind! Diese also schon Wochen nicht im Haus waren und daher nur maximal durch "hören - sagen" informiert sind.
Die Liste hängt auch erst seit ca. 1-2 Wochen aus und von daher war diese auch nicht für die Leute einsehbar.
ups, da war packer schneller und hat die nötige Antwort geschrieben !
Danke