Altersteilzeit und BR Wahl
Hallo ! Eine Frage zur Altersteilzeit. Wir haben eine Kollegin die ab 01.04.06 freigestellt ist. Unsere Br Wahl ist am 16.05.06. Kann sie noch wählen oder gewählt werden ? Gibt es ein Urteil ? Wo kann ich nachlesen ? Im BetrVG oder AtzG ? Vielen Dank für eure Hilfe ! Bonny
Community-Antworten (1)
14.03.2006 um 11:45 Uhr
Hallo Bonny,
Eure Mitarbeiterin darf solange wählen bzw. gewählt werden, wie sie im Unternehmen aktiv beschäftigt ist. Scheidet sie aufgrund des "Blockmodells" aus dem aktiven dienst aus, darf sie nicht mehr wählen. Schau mal in eine Kommentierung vom §7 Wahlberechtigung. Da müsste stehen.
Viel Erfolg Janni
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