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Außerordentliche Kündigung

A
angelo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, dringende Frage. Außerordentliche Kündigung nach 102 (2) BetrVG. Bei Einsicht des Betroffenen in seine Personalakte, darf er Kopien machen, oder nur Notizen, oder keines davon? Danke angelo

2.26501

Community-Antworten (1)

P
pit47

14.03.2006 um 10:29 Uhr

Hallo angelo, der betroffene AN darf Notizen und Kopien auf eigene Kosten anfertigen (siehe § 83 BetrVG und Kommentar Däubler Rn 6).

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