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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Änderung der Tagesordnung während der Sitzung

G
gschafft
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

kurz vor der BR-Sitzung bzw. während einer Sitzung soll die Tagesordnung geändert werden, z.B. neuer Tagesordnungspunkt soll dazukommen, oder aus den BR-Reihen wird ein Antrag zu dem ein Beschluss notwendig ist, gestellt.

Was muss beachtet werden?

Darf die Tagesordnung auch dann geändert werden, wenn nicht alle ordentliche BR-Mitglieder anwesend sind, aber Ersatzmitglieder nachgeladen wurden?

Gilt bei einer Änderung der Tagesordnung die Mehrheit eines Beschlusses oder muss dieser einstimmig sein?

Vielen Dank für eure Unterstützung

2.85902

Community-Antworten (2)

A
angelo

14.03.2006 um 10:21 Uhr

Bei uns im BR wird durch Einstimmigkeit ein zusätzlicher TOP, z. B. personelle Maßnahmen, aufgenommen. Ist denke ich auch möglich ohne Abstimmung, wenn keiner dem Zusatz oder der Änderung ausdrücklich widerspricht. Gruß angelo

W
w-j-l

14.03.2006 um 10:38 Uhr

Dazu gibt es unterschiedlichen Ansichten. Die Gerichte sagen: Aufnahme neuer TOPs allenfalls, wenn der BR vollzählig (unter Einbeziehung von Ersatzmitgliedern) ist, und dann einstimmig zustimmt. Richardi bestätigt dies im Kommentar.

Däubler meint, dass diese Auffassung der Gerichte nicht der betrieblichen Wirklichkeit entspräche. Da Beschlüsse des BR mit der Mehrheit der Anwesenden möglich seien, und das Gesetz bzgl. der TO nichts anderes regle, müsse dies auch für die Aufnahme weiterer TOPs zur Beschlussfassung gelten.

Ich würde empfehlen, das Ganze in der Geschäftsordnung des BR zu regeln. Da über diese von BR beschlossen wird, heißt das auch, dass ggf. alle BR-Mitglieder wissen, was Sache ist.

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