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getrennte Wahl des Stellvertreters im BR mit 1 Person (unter 20 Beschäftigte)

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Pit51
Nov 2016 bearbeitet

Muß mein Problem von gestern Abend nochmal aufgreifen vielleicht gibt es eine Möglichkeit, das folgende "zu tolerieren":

Grundlage: unter 20 Wahlberechtigte. Vereinfachtes Wahlverfahren in der Wahlversammlung. Eine Stimme zu vergeben.

Für den Betriebsrat kandidiert ein Bewerber, ein anderer kandidiert von vorneherein nur für den Posten des Stellvertreters und will auch nicht als BR kandidieren. Ist es zulässig, auf diese Weise zweimal abstimmem zu lassen, erst nur über den BR (das ist sicher zulässig oder in dieser Kombination auch nicht???) und dann über den Stellvertreter?

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Community-Antworten (7)

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Fayence

14.03.2006 um 09:49 Uhr

Pit51, auch wenn im vereinfachten Wahlverfahren manches anders ist. Aber BRV oder Stellvertreter können nur die AN sein, welche sich als BR-Kandidat beworben haben und auf die mind. 1 Stimme entfallen ist. Und da eh nur ein 1köpfiger BR gewählt werden muss, ist der Kandidat mit der nächst höheren Stimmzahl als 1. Ersatzmitglied automatisch auch der Stellvertreter. Gruß Fayence

P
Pit51

14.03.2006 um 10:26 Uhr

Fayence,

danke, leuchtet ja mir auch ein!

Aber wäre dann im hier geplanten Vorgehen die Wahl des einen BR gültig (und nur die Wahl des sich nur als Stellvertreter aufstellenden Bewerbers ungültig) oder wäre das Ganze ungültig?

W
w-j-l

14.03.2006 um 10:49 Uhr

Es ist ganz einfach Pit51, jeder der BR werden will muss kandidieren. Wer in Deinem Falle BR wird und wer Stellvertreter wird, das entscheiden die Wähler, und wenn der der nur Vertreter werden will die meisten Stimmen bekommt, dann ist er eben BR.

Er kann das auch nicht umdrehen, indem er sein Amt niederlegt, denn dann ist er ganz raus.

Wenn er also nicht die ausreichende Zahl Gleichgesinnter findet, die ihn auch NICHT wählen, dann hat er u.U. ein Problem.

F
Fayence

14.03.2006 um 11:47 Uhr

Pit51, diese Vorgehensweise -Wahl BRV + Wahl Stellvertreter- wäre anfechtbar, weil unzulässig. Nach der BR-Wahl bzw. Stimmauszählung ist in Eurem Fall definitiv Schluss! Alles andere würde bedeuten, das erste Wahlergebnis in Frage zu stellen!

Stell Dir einmal vor, im 1. Wahlgang wird Herr X mit den meisten Stimmen als BR gewählt, die nächst höhere Stimmzahl entfällt auf Herrn Z = 1. Ersatzmitglied. Jetzt würde in einem 2. Wahlgang Herr Y als "Stellvertreter" gewählt. Und Nu? Was würdest Du denn an Stelle von Herrn Z tun? Ich würde die Wahl anfechten!

P
Pit51

14.03.2006 um 12:47 Uhr

Fayence,

in Deinem Beispiel gäbe es ein Problem, aber nicht in unserer Konstellation: Im 1. Wahlgang kandidiert nur eine Person, es gibt kein Ersatzmitglied!

w-j-l,

nur so könnte es funktionieren, wenn beide sich aufstellen lassen und bei "Nummer 2" entsprechende Zurückhaltung geübt wird / abgesprochen wird - würde ja evtl. (aber leider nur evtl.) schon reichen, wenn sich "1" selbst wählt aber "2" die Nummer "1" wählt (jeder hat ja nur eine Stimme).

W
w-j-l

14.03.2006 um 14:47 Uhr

Dann sollte man sich aber wenigstens schon so weit einig sein, dass die "Nummer 2" wenigstens eine Stimme bekommt, sonst ist es Essig mit der Stellvertretung....

RI
Ramses II

14.03.2006 um 19:56 Uhr

Man kann einfache Fallkonstellationen beliebig verkomplizieren.

Wenn der "gewollte Ersatz" bei der Vorstellung darauf hinweist, dass er nur als Ersatzmitglied zur Verfügung steht und deshalb bittet die Stimmen dem anderen Kandidaten zu geben, dann ist die Sache doch geritzt!

Dazu muss man nicht einmal die WO manipulieren.

Und wegen der Einigkeit "w-j-l": Die ist doch gar nicht notwendig!

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