Situation: unter 20 Wahlberechtigte. Ein Kandidat kandidiert für den Betriebsrat, ein Kandidat kandidiert von vorneherein nur für den Posten des Stellvertreters. Ist das zulässig? (Bitte schnell antworten, soll morgen ausgehängt werden). Muß das nicht durch die Stimmernzahl erst bei der Wahl entschieden werden?