Erstellt am 13.03.2006 um 14:25 Uhr von pit47
Hallo vera,
die Stunden für die BR-Sitzung inklusiver der An- und Abfahrt kannst du innerhalb eines Monats wieder abfeiern (Siehe Kommentare zu § 37 BetrVG).
Erstellt am 13.03.2006 um 14:40 Uhr von Fayence
Hallo pit47,
das sehe ich etwas anders.
Kommentar §37 Freizeitausgleich für BR-Tätigkeit
Der Anspruch besteht nur für BR-Tätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist.
Davon kann allerdings wohl kaum die Rede sein. Nach meiner Auffassung handelt es sich um ein, dem Ehrenamt angemessenes, Freizeitvergnügen!
Gruß
Fayence
Erstellt am 13.03.2006 um 14:52 Uhr von w-j-l
Mein Kommentar sagt ein wenig Anderes. Du kannst Dir den Urlaubstag zurückbuchen lassen, oder an den Urlaub anhängen. Scheint zwar im Ergebnis das gleiche, ist es aber nicht ganz, da Du Dir mit dem Anrechnen als Arbeitszeit zusätzliche Arbeitsbefreiung holen würdest, die u.U. nach anderen Regeln gewährt wird als Urlaub. Dieser "Tausch" von Urlaubsanspruch gegen Arbeitszeit ist meines Wissens nicht zulässig.
Grundsätzlich gilt aber was pit47 andeutet. Wenn es erforderlich ist, kannst Du Deinen Urlaub für BR-Tätigkeit unterbrechen, und die aufgewandte Zeit ist als Arbeitszeit zu rechnen.
Erstellt am 13.03.2006 um 14:54 Uhr von w-j-l
@ Fayence
Däubler ... §37 RNn 39 und 64
Erstellt am 13.03.2006 um 15:04 Uhr von Fayence
@w-j-l
Fitting... 22.Aufl. §37 RN 87
... Auch die Unterbrechung des Urlaubs eines BR Mitgl., um an einer Sitzung teilzunehmen, erfolgt nicht aus betriebsbedingten Gründen, so dass kein Anspruch auf eine entsprechende Verlängerung des Urlaubs besteht.
Rlichardi...8.Aufl. §37 RN 46
Unterbricht ein BR Mitgl. seinen Urlaub, um an einer BR Sitzung teilzunehmen, so ist dies nicht betriebsbedingt; es besteht kein Anspruch auf entsprechende Verlängerung des Urlaubs.
Sollte Däubler hier so abweichen?
Erstellt am 13.03.2006 um 15:07 Uhr von w-j-l
So ist es Fayence, das tut er.
Er stellt es ins Benehmen des BR oder des Mitglieds, zu entscheiden ob die Teilnahme sachlich erforderlich ist. Auch dies wäre dann ein betriebsbedingter Grund, der aber dann natürlich der Kontrolle des AGs entzogen wäre.
Er war halt schon immer ein wenig AN-freundlicher, der Professor aus Bremen.
Erstellt am 13.03.2006 um 15:23 Uhr von Fayence
Habe den Däubler Kommentar nicht, kann daher zu den entsprechenden Textpassagen nichts sagen. Aber ich vertraue Deiner Aussage !
Was Du jedoch beschreibst, sind betriebsratsbedingte Gründe, welche mit betriebsbedingten Gründen nichts zu tun haben.
Nun vera, Du kannst Dich jetzt entscheiden... Welcher Kommentar soll Dein "Herzblatt" sein?
@w-j-l
"Er war halt schon immer ein wenig AN-freundlicher, der Professor aus Bremen."
Wahrscheinlich ist er auch aus diesem Grund so teuer...der Kommentar