Wie hoch darf die Arb. Zeit bei Freigestellten sein?
Hallo nochmal,
wenn wir 7 Betr.Räte sind, wieviel Zeit muss der AG uns von der Arbeit freistellen?(Jeden von den 7)
Community-Antworten (5)
13.03.2006 um 12:22 Uhr
Der AG muss Euch genau soviel Zeit geben, wie ihr für die Betriebsratsarbeit braucht (§37, Abs.2+3). Diese Freistellung ist anlassbezogen zu gewähren, wobei der BR bei den "Anlässen" soweit er dies in der Hand hat, die betrieblichen Belange berücksichtigen sollte. Soweit ein BR spontan auf "Anlässe" reagieren muss, muss er auch spontan freigestellt werden.
Allerdings darf andererseits der AG nicht so weit gehen, dass er ein BR-Mitglied so weit "zupflastert", dass es sich seiner BR-Aufgaben innerhalb der Arbeitszeit nicht mehr widmen kann.
Der AG kann Euch auch von vorneherein eine generelle oder teilweise Freistellung für einzelne BR-Mitglieder zugestehen, so dass sich planbare BR-Aufgaben in diesen Zeiten erledigen lassen. Eine Pflicht zur generellen Freistellung besteht aber erst ab 200 AN
13.03.2006 um 12:25 Uhr
Da Ihr ja unter 200 MA seit gibt es keine ganze Freistellung, soll heissen ein BR-Mitglied kann seine ganze Arbeitszeit für BR-Arbeit nutzen. Für alle 7 gilt: der AG muss Euch für die Zeit, die Ihr meint für den BR zu brauchen, von der Arbeit freistellen. Diese Zeit lässt sich in geplante BR-Zeit ( normale Sitzung, Ausschüsse, Schulungen, Sprechstunden) und alles andere aufteilen. Der Anteil der BR-Zeit an der Arbeitszeit ist, gerade bei Neuligen sicherlich höher. Ich würde durchaus ca. 20% BR-Zeit für ein "normales" Mitgllied als realistisch ansehen. Vorsitzender sicherlich mehr...
don`t worry be happy
13.03.2006 um 12:28 Uhr
@happy, sorry, ich sehe das nicht so absolut wie Du. Es kann sehr wohl generelle Freistellungen geben. Wir haben das bei uns in einigen Betrieben. Es gibt nur keinen gesetzlichen Anspruch.
Deine Einschätzung zum grundsätzlichen Aufand teile ich. In diesem Rahmen gibt es bei uns auch in der Regel keine Nachfragen des AGs
13.03.2006 um 12:44 Uhr
Bin ja leider ein wenig unterwegs und nicht so "surffähig", aber ich meine mal ein Urteil gelesen zu haben, nach dem ein LAG entschieden hat, dass eine generelle Freistellung für BR-Arbeit - aufgrund von Erforderlichkeiten - auch bei viel weniger als 200 MA's sein darf!
13.03.2006 um 12:54 Uhr
Es gibt nur AG`s (unser gehört auch dazu) die annehmen, mit der Freistellung eines BR-Mitgliedes haben alle anderen BR-Mitglieder automatisch entsprechend weniger BR-Zeiten. Dies mag zum Teil stimmen (der Freigestellt schreibt immer das Protokoll, hält Sprechstunden ab etc.) nur meine eigene BR-Zeit für meine eigenen Recherchen (z. B. Teilnahme hier im Forum), Teilnahme an Ausschusssitzungen bleibt.
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