Gleichbehandlung bei Arbeitszeiten - Kann der Bertiebsrat einschreiten?
Fast alle Arbeitnehmer im Werk haben einen 8-Std-tag bei 5-Tage-Woche. Sonderregelungen bei vollkontinuierlicher Schichtarbeit, aber auch 8 Arbeitsstunden je Schicht. Ausnahme: Die 3-fach-Schicht hat einen Arbeitstag von 7,5 Std, 6.Tagewoche (Schicht von 8 Stunden abzgl. 0,5 Std Pause). Diese 7,5 Stunden werden bei Urlaubstagen, Feiertagen, Krankheitstagen der Vergütung und Zeitberechnung zugrunde gelegt. Kann der Bertiebsrat einschreiten?
Community-Antworten (1)
14.03.2006 um 17:18 Uhr
Der Betriebsrat kann seine Mitbestimmungsrechte und auch sein Initiativrecht nutzen...
-Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage
Und die Möglichkeit von Betriebsvereinbarungen stehen euch auch zur Verfügung
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