Erstellt am 12.03.2006 um 12:20 Uhr von Fayence
Hallo Newcomer,
1) Ein BRV wird gewählt und kann dementsprechend auch abgewählt werden. Dazu setzt man den Punkt "Ab- und Neuwahl BRV" auf die Tagesordnung einer BR-Sitzug.
2) Sitzungen des Wahlvorstandes sind nicht öffentlich.
3) Jeder wahlberechtigte AN, der die Voraussetzungen gem. §§7,8 erfüllt, darf wählen und sich auch wählen lassen, z.B. auch Mütter/Väter in Elternzeit.
Erstellt am 12.03.2006 um 12:52 Uhr von Newcomer
Vielen Dank für die Schnelle Hilfe,
ich habe aber noch zwei kleine Klarstellungen.
zu1.
Wer wählt den BRV ab? Nur die BRM? und wer wählt dann neu? Nur die BRM unter sich?
zu2.
kann ich das irgendwo nachlesen, es gibt doch bestimmt einen Paragrafen dazu, oder?
danke nochmals
Erstellt am 12.03.2006 um 13:21 Uhr von Fayence
Zu 1) Die Wahl des BRV ist alleinige Sache des BR-Gremiums. Folglich können auch nur die ordentlichen BRM wählen und auch abwählen.
Zu 2) Die Nichtöffentlichkeit der WV-Sitzungen ergibt sich schon daraus, dass in der Wahlordnung die Öffentlichkeit nur in Bezug auf die Stimmauszählung hergestellt wird.
Desweiteren müssen schutzwürdige persönliche Interessen eines jeden Wahlbeteiligten (Wähler, Kandidat, Leister v. Stützunterschriften) gewahrt werden, BDSG.
Nachzulesen in Kommentierungen wie z.B. Fitting oder Richardi.
Gruß
Fayence
Erstellt am 12.03.2006 um 13:43 Uhr von w-j-l
Falls der WV die andere Liste (möglicherweise unberechtigt) für ungültig erklärt, ist das ggf. ein Anfechtungsgrund, der bei berechtigter Anfechtung in aller Regel zur Ungültigkeit der Wahl führt.
Vielleicht ist das Warnung genug an euren BRV und WVV das ganze korrekt anzugehen.
Die Unterlagen der Wahl (Protokolle des WV, Protokoll der Stimmauszählung, usw. ) müssen zur Einsichtnahme zugänglich gemacht werden für alle die berechtigt sind, die Wahl anzufechten. (§19 der WO)
Für die Wahl des Vorsitzenden musst Du eben rechtzeitig mit anderen über das Problem reden, damit die Wahl einer/eines Anderen möglich ist. Außerdem muss sich nätürlich auch jemand anders bereit erklären als Vorsitzender zu kandidieren. Du kannst das auch, Du musst eben schnellstmöglich die erforderlichen Seminare besuchen.
Erstellt am 12.03.2006 um 14:23 Uhr von Newcomer
@w-j-l
Ja, ich denke die Tatsache, dass der BRV gemerkt hat, dass auch "normale" AN gewisse legale Möglichkeiten haben, ihn seines Amtes zu entheben, bzw. eine Wiederwahl in frage zu stellen oder soagr zu verhindern, war ihm Warnung genug.
Trotz allem haben wir Bedenken, dass die Prüfung der Listengültigkeit mit rechten Dingen zu geht.
Am Ende bleibt es vielleicht bei der Lapalie, dass die Listen doch nicht mit einer Klammer zusammengeheftet waren (kann ich auf die Schnelle nicht prüfen, da ich sie nicht abgegeben habe). Aber sollte man dann als BRV, der auch WV ist, bei Abgabe nicht so viel Fairness besitzen und einem die Möglichkeit geben und schnell eine Klammer reinzudrücken, zumal noch gut zwei Stunden Zeit waren, als die Liste abgegeben wurde.
Nebenbei: Ich suche den § mit den "kleinen Mängeln", die noch behoben werden können. Darunter zählen doch bestimmt solche Versäumnisse.
Als Neuling muss eben noch viel lernen und sollte die Sache gut ausgehen, bin ich der Erste, der ein solches Sminar besucht.
Erstellt am 12.03.2006 um 17:31 Uhr von w-j-l
Das sind die §§ 7 bis 9 der Wahlordnung. Du solltest zusehen, dass Du vielleicht beim BR in einen Kommentar von BetrVG mit Wahlordnung Einblick nehmen kannst. Nur dort findest Du Beispiele zum Thema "heilbare" und "unheilbare" Mänger einer Vorschlagsliste.
Das mit dem nachträglichen "zusammenheften" könnte ich nur dann befürworten, wenn die Listen noch nicht eingereicht sind.
Der WV darf das nach dem Einreichen eigentlich nicht mehr zulassen.
Sinnvoll wäre es dann eher, die Liste nochmals neu aufzubauen und gültig unterzeichnen zu lassen, falls noch Zeit dafür ist. Dann müßten eben alle Kandidaten dem WV auf Nachfrage erklären, auf welcher Liste sie kandidieren wollen.
Wieviel Unterschriften braucht ihr den?
Erstellt am 12.03.2006 um 17:32 Uhr von Fayence
Hallo Newcomer,
Du findest in diesem Link unter "Rechtliche Hinweise" einen sehr gutes Download Dokument zum Thema. Auch die "kleinen Versäumnisse" sind beschrieben!
http://www.betriebsratswahl.de
Erstellt am 12.03.2006 um 18:00 Uhr von Newcomer
@w-j-l
Die Frist ist schon seit Donnerstag abgelaufen, denn am Dienstag ist schon Eröffnung.
Ich wollte auch nicht, dass man die Listen nachträglich zusammenheftet sondern zu dem Zeitpunkt, als man die Listen abgegeben hat und gesehen hat, dass sie nicht geheftet sind. (Wenn das der Fall war, ich habe es noch immer nicht rausbekommen können).
Wäre es nicht fies vom WV (der in unserem Fall auch der BRV ist), sie so in Empfang zu nehmen und zu denken: "Na sind die vielleicht blöd, ist doch sowieso ungültig."
Das meinte ich mit "heilbaren Mängel" (danke für den richtigen Ausdruck).
Wir sind 70 Wahlberechtigte, brauchen also 3,5, bzw. 4 Unterschriften, haben aber über 10. Das sollte nicht das Problem sein.
@fayence
du bist ebenfalls super
Erstellt am 12.03.2006 um 18:17 Uhr von w-j-l
Fies hin oder her. Der WV muss sachlich korrekt entscheiden. Trifft er eine Gefälligkeitsentscheidung, so kann die Wahl berechtigteweise auch von den anderen Listenvertretern angefochten werden, da ja dann deren Interessen verletzt sind.
Entscheiden wird dann ein Gericht.
Erstellt am 12.03.2006 um 18:30 Uhr von Fayence
@ Newcomer
Es ist nicht zwingend erforderlich, dass Wahlvorschlag+Liste Stützunterschriften zusammengeheftet sind.
Wichtig ist vielmehr, dass zweifelsfrei erkennbar sein muss, dass sich die Stützunterschriften auf genau diesen Wahlvorschlag beziehen.
Dieses könnte z.B. auch durch ein eindeutiges Listenkennwort und Benennung eines Listenvertreters auf Wahlvorschlag und Liste Stützunterschriften gewährleistet sein.
Das "Goldene Kalb = Heftung" krankt schon daran, dass die einheitliche Urkunde bereits zum Zeitpunkt der ersten Stützunterschrift gewährleistet sein muss und nicht erst bei Einreichung.
Erstellt am 12.03.2006 um 18:50 Uhr von Newcomer
@ w-j-l und fayence
Wie heisst es so schön: Später ist man immer schlauer. Hätte ich gewusst, dass kurz nach meiner Probezeit in der neuen Firma eine solche "Prüfung" auf mich zu kommt und hätte ich gewusst, dass es ein solches informatives und fähiges Forum gibt, wäre ich schon früher zu euch gestossen und hätte somit die Ungewissheit der nächsten Tage vermeiden können.
Aber ich danke euch vielmals für die Hilfe und werde euch guten Gewissens weiterempfehlen.
Ausserdem denke ich, dass dies nicht meine letzte Frage in diesem Forum war.
Die Wahl hat ja noch gar nicht begonnen.
Danke und schönes Restwochenende