Sehr geehrtes Forum,
da ich seit zwei Stunden hier stöbere, aber nicht das Problem finde, dass ich zu lösen versuche, stelle ich nun meine Fragen:
1. Wir haben einen BRV, der seit gut zwei Jahren krank ist (Diabetiker). Anstatt sich in dieser Zeit um seine "Amtsgeschäfte" zu kümmern, was ihm nach eigener Aussage krankheitsbedingt durchaus möglich ist, lässt er sich weder in den verschiedenen Aussenstellen sehen, noch ist er für seine AN als Ansprechpartner zu erreichen.
Frage:
Kann man in einem solchen Fall auch eine Art Misstrauensantrag stellen und ihn abwählen?

2. Obige Frage ist nur allgemein von Interesse, da wir z.Z. einen neuen BR wählen und dieser kranke BRV hat sich wieder auf eine Liste setzen lassen. Da er nun seine Fälle wegschwimmen sieht, versucht er mit allen Mitteln, eine andere Liste, für ungültig zu erklären.
Er bildet, zusammen mit seinem "Lakaien" und einem neutralen BRM den Wahlvorstand. Nächste Woche wird die Gültigkeit der Listen festgestellt. Laut seiner Aussage, ist diese Sitzung nicht-öffentlich. Stimmt das? Viele AN wollten nämlich zu dieser Sitzung erscheinen und die Richtigkeit des Ablaufs kontrollieren.

3. Kann jemand, der durch Krankheit nicht über die neuesten Abläufe einer Firma Bescheid weiss (oder Bescheid wissen will) überhaupt neu kandidieren. Ich finde da keinen Paragrafen...

Vielen Dank für eine schnelle Antwort, denn nächste Woche ist schon der Tag der Wahrheit und da ich erst seit Mitte letzte Woche als "Neuling" über diese Dinge aufgeklärt wurde, kommen meine Fragen reichlich spät.

Bin den ganzen Tag online...