Darf BRV in den Wahlvorstand und darf ich bei der Stimmauszählung dabei sein?
Habe mich in meinem Betrieb als Kandidat zur Betriebsatswahl aufstellen lassen und habe dazu einige Fragen mit denen ich hier hoffentlich richtig bin.
ICH= Mitarbeiter einer Firma mit ca.400 Mitarbeitern.
1.) Darf ein "noch" Betriebsratsvorsitzender stimmberechtigtes Wahlvorstandsmitglied sein?
2.) Haben Kandidaten die sich neu aufstellen haben lassen das Recht die Wahl (insbesondere das Auszählen der Stimmen) zu beobachten?
Community-Antworten (3)
11.03.2006 um 19:09 Uhr
zu 1.) klares ja
zu 2.) Die Stimmauszählung nach der BR - Wahl ist betriebsöffentlich, einzige Einschränkung: Sie müssen sich ruhig verhalten!
11.03.2006 um 20:48 Uhr
Ort und Zeitpunkt der Stimmenauszählung ist dem Wahlausschreiben zu entnehmen.
13.03.2006 um 23:01 Uhr
zu2)
Im Wahllokal hat der Wahlvorstand Hausrecht. Er kann herumlungernde des Platzes verweisen.
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