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Erwischt bei Wahlzettelmanipulation. Muß der Wahlvorstand gegen den Wahlfälscher vorgehen?

P
Pedro
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,folgender sachverhalt: Bei der BR-Wahl gab es persönlichkeitswahl, bei der öffentlichen auszählung wurde jemand erwischt wie er nachträglich ein weiteres Kreuz einem Wahlzettel zufügte (bei seinem eigenen Namen) Da gerade erst begonnen wurde konnte der Schaden auf diesen einen Wahlzettel begrenzt werden(das ist sichergestellt). Der Wahlvorstand hat diese Person sofort von der Auszählung ausgeschlossen. Da nach auszählung aller Wahlbögen rauskam das der Wahlfälscher auf den hinteren Rängen landete und soweit hinten liegt das er selbst unter ungünstigsten Umständen keine Chance hat in den BR zu kommen hat der Wahlvorstand entschieden: Diese Stimme wurde nicht gezählt,das Wahlergebniss ist rechtens, da der Schaden "geheilt" werden konnte. Ist das richtig so oder muß der Wahlvorstand die Sache juristisch prüfen lassen und ggf. gegen den Wahlfälscher vorgehen.

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Community-Antworten (1)

F
Fayence

11.03.2006 um 11:23 Uhr

Hallo Pedro, ein Wahlvorstand muss nach meiner Auffassung mit der notwendigen Konsequenz gegen einen solchen Manipulationsversuch vorgehen. Es handelt sich für mich um zumindest 2 Straftatbestände: Betrugsabsicht und Missbrauch einer Vertrauensstellung.
Auch wenn der "Versuch" folgenlos geblieben ist, würde ich juristisch gegen den "Wahlfälscher" vorgehen. Zumal es sich um einen bestellten Wahlhelfer oder sogar ein Mitglied des Wahlvorstandes gehandelt haben muss. Hier gilt es für mich, ein klares Zeichen zu setzen, denn die nächsten Wahlen kommen bestimmt!

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