Bei der BR-Wahl gab es eine Liste mit Persönlichkeitswahl. Bei der öffentlichen Auszählung wurde ein Wahlhelfer erwischt wie er nachträglich ein weiteres Kreuz bei einem Wahlzettel bei seinem eigenen Namen hinzufügte (nicht auf frischer Tat). Die Zettel die die Wahlhelfer bearbeiteten wurden mit deren Namenskürzel versehen, um treuhänderisch sicher zu sein. Bei dem späteren Quercheck wurde festgestellt, das die Stimmen bei dem vom BR-Mitglied (auch Wahlhelfer) gezählten Zetteln eine überpropotionale Häufung von Stimmen für seine eigene Person hatten. Der Wahlvorstand hat diese Person sofort darauf angesprochen. Er leugnet aber, obwohl nachträgliche Änderungen auf dem Wahlzetteln erkennbar sind. Da nach Auszählung aller Wahlbögen rauskam das der evtl. Wahlfälscher auch noch durch seine "eigenen Stimmen" gewählt werden würde überlegen wir als Wahlvorstand die weiteren Schritte. Wir möchten nicht die Wahl ungültig erklären lassen aber auch konsequent sein, um als BR nicht das Gesicht gegenüber unserer Belegschaft und dem Arbeitgeber zu verlieren.
Muß der Wahlvorstand die Sache juristisch prüfen lassen und ggf. gegen den Wahlfälscher vorgehen.