Was kann der Wahlvorstand gegen "erschlichene" Stützunterschriften tun?
Hallo dringend!!!
Hier meine wichtige Anfrage:
Wir haben im April 2006 Betriebsratswahlen sprich Listenwahl und das Wahlausschreiben hängt aus. In unserem Betrieb sind ca. 320 Mitarbeiter beschäftigt. Jetzt gehen die Mitarbeiter die sich zur Listenwahl stellen rum und sammeln ihre Stützunterschriften.
Es gab eine Person (Betriebsratsmitglied, noch im Amt) der seine Stützunterschrift unter falscher Methode gesammelt hat, in dem er die Mitarbeiter gesagt hatte, dass er Unterschriften sammelt für eine Personenwahl. Die Mitarbeiter haben im guten Glauben unterschrieben, wußten nicht das sie in dem Moment seine Liste unterstützen. Nachdem der WV sie genau darüber informiert hatte, wie die Wahl von statten geht, haben die Mitarbeiter Beschwerde gegen diese Person beim WV-Büro eingereicht.
- Frage hierzu:
Kann diese Liste als ungültig erklärt werden? Was kann der WV in solch einem Fall unternehmen? Gibt es da Möglichkeiten?
Die zweite Person (auch Betriebsratsmitglied, noch im Amt), hat ihre Liste dem Mitarbeitern gar nicht erst gezeigt. Sondern hat nur gesagt "unterschreib mal schnell" (Stützunterschriften). Gleiche Situation wie oben,.... nachdem der WV sie genau darüber informiert hatte, wie die Wahl von statten geht, haben die Mitarbeiter Beschwerde gegen diese Person beim WV-Büro eingereicht.
- Frage hierzu:
Was kann der WV in solch einem Fall unternehmen? Gibt es da auch eine Möglichkeit?
Brauche ganz dringend Auskunft darüber!!!
Gruß Bunny
Community-Antworten (2)
10.03.2006 um 23:54 Uhr
Der WV kann nicht Beschwerden über einzelne Kandidaten behandeln. Man sollte schon darauf achten, was man unterschreibt.
Feine Methoden haben diese BR-Leute natürlich nicht. Ich würde diese Liste nicht wählen.
11.03.2006 um 06:29 Uhr
Hallo bunny, ich würde ihn auch auf keinen fall wählen. danke das du mir die augen geöffnet hast. dickes bussie dafür. p.s.: habe alles geschafft Holger
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