Erstellt am 10.03.2006 um 16:20 Uhr von w-j-l
Warum willst Du das? Du musst sie gar nicht aushängen.
Die WO schreibt nur vor, dass sie gleichzeitig mit dem Wahlausschreiben (=Einleitung der Wahl) im Betrieb an geeigneter Stelle zu Einsichtnahme auszulegen ist.
Warum willst Du Dir die Zeit bis zur Einleitung der Wahl nicht lassen. So lange kann der WV sie nämlich immer noch abändern, wenn zum Beispiel Fragen über die Wahlberechtigung zu klären sind. Wenn sie mal veröffentlicht ist, gibt es nur noch die im §4(3) genannten Gründe die eine Änderung erlauben.
Erstellt am 13.03.2006 um 10:32 Uhr von Benno_BRB
Moins!
Und ausserdem muss der WV die MA-Liste bei der GF beantragen!. das wird wohl nur in sehr kleinen Betrieben von jetzt auf in 10 Minuten möglich sein.
Danach muss sie - wie von w-j-l bereits erklärt - auf Richtigkeit und Wahlberechtigung usw. geprüft werden.
Und da das BetrVG und die WO aussagen, wie, wann, wo und in welcher Form dies zu erfolgen hat, würde ich mir die Zeit schon lassen wollen!
Schönen Montag noch!!
Benno