Erstellt am 10.03.2006 um 10:32 Uhr von Toni
Hallo Jens. Ich (BR) hatte eigens eine Fortbildung zur Begleitung von Mitarbeitergesprächen im Rahmen der Beurteilungsgespräche. Fühlle mich auch verpflichtet ,bei Anfrage eines Kollegen/in als Wächter der Einhaltung der korrekten Durchführung seitens des AG dem Gespräch beizuwohnen. Persönliches Eingreifen des BR geht nur auf dieser Ebene. Gruß Toni.
Erstellt am 10.03.2006 um 11:25 Uhr von pit47
Hallo Jens,
es gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des BR`s, den AN zu den Gesprächen zu begleiten, wenn er von diesen dazu aufgefordert worden ist.
Der AN hat einen Anspruch auf tätigwerden aber nicht auf ein bestimmtes Verhalten (siehe § 82 BetrVG Kommentar dazu Rn 12 im Fitting.
Erstellt am 10.03.2006 um 12:03 Uhr von Jens
Hallo,
Danke für Eure Antworten.
Aber was kann ich denn nun unternehmen, wenn der BR sich weigert?
Gruß Jens
Erstellt am 10.03.2006 um 12:09 Uhr von Rattle
hallo, Jens
weigern sich denn alle BR-mitglieder, es muss ja nicht der vorsitzende sein?
desweiteren würde ich den BR-mitgliedern mal den §82 vorhalten, was sagen die denn dazu?
mfg
Erstellt am 10.03.2006 um 14:38 Uhr von Jens
Hallo,
es ist eine sehr von Angst geprägte Situation bei uns im Unternehmen.
Leider weigern sich alle drei BR-Mitglieder.
Wie kann ich dagegen vorgehen?
Gruß Jens
Erstellt am 10.03.2006 um 18:53 Uhr von Toni
Dann kannst Du Dich wahrscheinlich nur selbst vorbereiten. Gibt es denn einen Tarifvertrag Leistungsbewertung/beurteilung, in dem genau drin steht, was wie beurteilt wird?Daran könntest Du Dich selbst beurteilen und bei Abweichungen seitens des AG Argumente für Deine eigene Beurteilung einbringen. Das benötigt natürlich auch Selbstbwußtsein. Ansonsten kannst Du noch über Google die Anregungen für AG-Beurteilgespräche anschauen
Gruß Toni.