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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kann man nach der Wahl den Listenplatz tauschen?

L
lisa
Nov 2016 bearbeitet

Mojn zusammen! Schon kurz vor der Wahl gibts bei uns Meinungsverschiedenheiten. Eine Kollegin kündigte an, sie will aus gesundheitlichen Gründen nur Ersatzmitglied sein. Sie steht aber auf ihrer Vorschlagsliste ganz oben. Sie ist der Meinung, wenn sie als ordentliches Mitglied gewählt wird, kann sie ihren "ordentlichen" Platz tauschen mit einem Ersatzmitglied. Eine neue Liste will sie nicht schreiben. Andere Kollegen sind aber der Meinung, dass man als BR entweder ganz zurücktreten kann oder gar nicht. Einen Tausch gibt es nicht. K ann mir dazu jemand helfen? Kann ich irgendwo nachlesen, was denn jetzt richtig ist? Liebe Grüße und danke schonmal Lisa

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Community-Antworten (1)

A
Angi1

10.03.2006 um 11:08 Uhr

Hallo Lisa,

Was deine Kollegin vorhat geht so nicht. Wenn die Liste genügend Punkte bekommt wird Sie BR und kann mit keinem "tauschen". Sie kann nur die Wahl innerhalb von 3 Tagen nach Benachrichtigung ablehnen. § 17 WO.

Laut Fittig wird ein Gewählter der die Wahl ablehnt, so behandelt als sei er gar nicht auf der Liste gestanden. Er wird also kein Ersatzmitglied.

Wenn möglich sollte die Liste neu geschrieben werden und die Person soll sich weiter hinten in der Liste eintragen, somit wird sie eventuell irgendwann einmal Ersatzmitglied.

Ich fände es dem Wähler gegenüber nicht i.O. wenn Sie an erster Stelle auf der Liste mit dieser Motivation bleibt. Jeder Wähler geht doch davon aus, dass wenn sich jemand aufstellen läßt, dass er auch gewählt werden will.

MfG Angi1

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