Wochenarbeitszeit - wie muss/kann die verteilt werden?
Hallo, bei uns soll die Produktion künftig auf 7 Tage der Woche ausgedehnt werden. Unser Tarifvertrag besagt: "... Die regelmäßige tarifliche Wochenarbeitszeit von 40 h kann auf 5 Tage der Woche verteilt werden. Eine Verteilung auf 7 Tage ist nicht zulässig..."
Es bestehen nun unterschiedliche Auffassungen, ob die AZ auf 6 Tage verteilt werden darf oder nicht? und....
Wie lang ist die gesetzliche Ruhezeit zwischen zwei 6-Tages-Schichten? Der Ausgleich für Sonntagsarbeit mit einem Ersatzruhetag soll gewährleistet werden.
Danke für schnelle Antworten von Chris
Community-Antworten (4)
10.03.2006 um 07:37 Uhr
Moin Chris, Du solltest Dich an die fr Euch zuständige Gewerkschaft wenden, die werden Euch weiterhelfen können.
10.03.2006 um 08:06 Uhr
Das sehe ich auch so. Ich bin der Meinung ihr interpretiert den TV vielleicht nicht richtig, denn ich kann mir nicht vorstellen, das es laut TV generell nicht möglich ist an WEn zu arbeiten. Sicherlich ist hier der Bezug zum ArbZG gemeint. In dem Gesetz ist die Rede von einer 6 Tage Woche mit 48 Stunden. Bei uns wird ebenfalls in vollkontinuierlicher Schicht gearbeitet und im TV sind auch die Zuschläge geregelt.
12.03.2006 um 19:59 Uhr
Zunächst Danke für die Reaktionen. Aber:
Es geht nicht darum, nicht an WE arbeiten zu wollen. Sondern ob die Arbeitszeit auf 6 Tage verteilt werden darf oder nicht? weil von 6 Tagen im TV nix gesagt wird....
"Verteilung kann auf 5, aber darf nicht auf 7!"??? Also Frank B., dann darf offensichtlich auf 6 Tage verteilt werden?!
Danke und ne gute Zeit
13.03.2006 um 21:25 Uhr
Hallo Chris! Auch ein Problem mit Arbeitszeitregelung? - siehe Beitrag Gleichbehandlung bei Arbeitszeiten. Steht im TV etwas von 8-Std-Tag (5 Tg8Std=40Std) oder soll ein 7,5 oder 6Std-Tag eingeführt werden? (7 Tg6Std=42Std; oder 6Tg*7,5Std= 45 Std) Die Mehrzeit geht ins Zeitkonto! Vorsicht: Ein Urlaubstag hat dann vielleicht auch nur 7,5 oder 6 Stunden! Krankheitstage, Feiertage u.ä werden dann auch nur mit der gleichen Std-Zahl vergütet! Ist zwar keine Lösung zu deinem Problem, zeigt aber Stolperstellen auf Gruß Robin
Verwandte Themen
Vertsehe unseren MTV NICHT SO GANZ
ÄlterWas steht den AN den jetzt zu? --------------------------------------------------------------------------- MTV SAGT: §2 Arbeitszeit Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 37 Stunde
Auszahlung von Gleitzeitguthaben
ÄlterHallo Kolleginnen und Kollegen, In unserem Betrieb wurden bisher 0,7 Monatsgehälter freiwillig ausbezahlt (mit jährlicher Unterschrift bei Erhalt der Zahlung) Seit einem Betriebsübergang 2007 sind
Zeitausgleich bei Krankheit nach Dienstplan oder Wochenarbeitszeit?
ÄlterBeispiel eines Dienstplanes: Montag: frei Dienstag bis Donnerstag: 22,5h Freitag: frei Samstag und Sonntag: 15h Wochenarbeitszeit: 37,5h Nun ist jedoch der Arbeitnehmer am Samstag und Sonntag k
erhöhte Wochenarbeitszeit aufgrund Arbeitsbereitschaft - Kann die individual-rechtliche vereinbarte Wochenarbeitszeit in den Arbeitsverträgen durch kollektivrechtliche Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen zum Nachteil der Mitarbeiter angehoben werden
ÄlterHallo, aufgrund einer angekündigten Arbeitszeiterhöhung aufgrund von Arbeitsbereitschaftszeiten habe ich einige Fragen. Die Arbeitgeber im öffentlichen Rettungsdienst erhöhen vermehrt die Wochen
Überschreiten der Wochenarbeitszeit
Hallo , als Betriebsrat habe ich die Woche Überstunden durch Reisen gemacht .Dies müsste dem Arbeitgeber bekannt sein ,weil ich immer bei Reisen als Betriebsrat Überstunden mache . Nun beträgt meine W