Hallo,
bei uns soll die Produktion künftig auf 7 Tage der Woche ausgedehnt werden. Unser Tarifvertrag besagt: "... Die regelmäßige tarifliche Wochenarbeitszeit von 40 h kann auf 5 Tage der Woche verteilt werden. Eine Verteilung auf 7 Tage ist nicht zulässig..."

Es bestehen nun unterschiedliche Auffassungen, ob die AZ auf 6 Tage verteilt werden darf oder nicht? und....

Wie lang ist die gesetzliche Ruhezeit zwischen zwei 6-Tages-Schichten?
Der Ausgleich für Sonntagsarbeit mit einem Ersatzruhetag soll gewährleistet werden.

Danke für schnelle Antworten von Chris