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Anzahl Stützunterschriften Eillllt

M
moses01
Nov 2016 bearbeitet

Bitte schnell antworten!!!!! Danke

Hallo die Damen und Herren,

folgende Situation:

Es gibt eine Vorschlagsliste mit insgesamt 8 Vorschlägen. Unser WV teilte uns auf Nachfrage mit das diese gesamte Liste nur 4 Stützunterschriften benötigen, und somit alle 8 Vorschläge über die notwendigen Stützunterschriften verfügen.

In der Ausschreibung zu BR Wahl steht jedoch das jeder Wahlvorschlag über 4 Stützunterschriften verfügen muss.

Zusätzlich wurde jetzt noch ein Wahlvorschlag mit 1 Vorschlag und 4 Stützunterschriften eingereicht,

Meine Frage ; Ist die Vorgehensweise so korrekt? Reicht die Anzahl der Stützunterschriften aus.

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Community-Antworten (2)

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RainerG

10.03.2006 um 05:08 Uhr

Eine Vorschlagsliste ( nicht die einzelnen Wahlbewerber) ist gemäß § 14 Abs.4 BetrVG von einem Zwanzigstel (=5%) der Gesamtzahl der wahlberechtigten Beschäftigten zu unterzeichnen, wenigstens jedoch von 3 wahlberechtigten Beschäftigten (Stützunterschriften). Es ist immer ausreichend,wenn 50 Arbeitnehmer unterschreiben. Auch Mitglieder des Wahlvorstandes, eines amtierenden Betriebsrates und die Wahlbewerber selbst können Vorschlagslisten durch eine Stützunterschrift unterstützen.

FB
Frank B.

10.03.2006 um 08:22 Uhr

Wenn ihr nicht mehr wie 80 Beschäftigte seit stimmt die Aussage vom WV.

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